PM anderer BIs
Jetzt auch die Anflug-Korridore grafisch veranschaulicht:
Die Abfluge-Korridore sind als Linien dargestellt, damit es übersichtlich bleibt. Es sind ebenso Korridore.
Und - noch jemand nicht betroffen?
Mit freundlicher Genehmigung der FBI Berlin
Presseerklärung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum BER-Masterplan 2040 (11.12.2017)
BER-Masterplan 2040 nicht ohne neues Planfeststellungsverfahren
Der vom Aufsichtsrat der FBB GmbH beschlossene „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ soll einer Erweiterung der Kapazität des Flughafens BER auf mehr als das Doppelte dessen dienen, was Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004 und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006 war. Der Geschäftsführer der FBB GmbH, Herr Lütke-Daldrup, hat verkündet, das gehe ohne Planfeststellung. Entgegen dieser Behauptung sind die vier Nachbargemeinden des BER – Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf – der Überzeugung, dass der „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ nicht realisiert werden kann und darf, ohne die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
Mit dem „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ soll die Kapazität des BER und damit die Lärmbelastung der in seiner Umgebung lebenden Menschen mehr als verdoppelt werden auf 58 Mio. Passagiere pro Jahr. Das ist die Menge, derentwegen im Raumordnungsverfahren 1994 der Standort Schönefeld als ungeeignet abgelehnt worden war. Diese Kapazität ist auch vom Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 nicht abgedeckt. Die vier Gemeinden haben daher – mit Unterstützung der Schutzgemeinschaft – bei der Planfeststellungsbehörde durch die Münchener Anwaltskanzlei Siebeck Hofmann Voßen den Antrag gestellt, durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid festzustellen, dass der „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ nicht ins Werk gesetzt werden darf, ohne dass zuvor ein – auch im Hinblick auf die Standortfrage ergebnisoffenes – Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Im Konsensbeschluss von 1996 und dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 war festgelegt worden, dass der Standort Schönefeld nur für einen mittelgroßen Flughafen mit der Hälfte der ursprünglich gewünschten Kapazität geeignet sei.
Es kann und darf nicht sein, dass nunmehr schleichend der Flughafen an diesem Standort auf die Kapazität von fast 60 Mio. PAX/a erweitert wird, für die seinerzeit der Standort Schönefeld als ungeeignet abgelehnt worden war. Damit würde sich die Wahl des Standorts Schönefeld nachträglich als großes Täuschungsmanöver der betroffenen Bevölkerung und dem Bundesverwaltungsgericht herausstellen. Das wollen und werden die vier Gemeinden mit ihrem Antrag nicht kampflos hinnehmen.
Pressemitteilung vom 20.10.2017: Forderungen von ADF und BVF (Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.) an zukünftige Koalitionspartner im Bund im Bereich Luftverkehr
Forderungen von BVF und ADF an zukünftige Koalitionspartner im Bund Deutliche Verbesserung des Schutzniveaus beim Fluglärmschutz erforderlich!
An die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU, Grünen und FDP im Bund haben die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) ganz konkrete Erwartungen. Zu den wichtigsten Forderungen gehören die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Fluglärmschutzes durch Änderung des Luftverkehrsgesetzes, die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes sowie der Erhalt der Luftverkehrsteuer.
Für Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) wurden in der letzten Legislaturperiode gute Ergebnisse bei der Bekämpfung des Schienenlärms erzielt. „Wir erwarten vergleichbare Fortschritte in den kommenden vier Jahren auch beim Fluglärmschutz. Alle mit der Materie befassten bundesweiten Fachgremien und Institutionen sind sich einig, dass beim Fluglärmschutz deutliche Verbesserungen erforderlich sind, angefangen beim Umweltbundesamt, über den Sachverständigenrat für Umweltfragen bis zum paritätisch besetzten § 32a-LuftVG-Ausschuss. Fast alle rechtlichen Regelungen zum Fluglärmschutz sind in Bundesgesetzen geregelt, die zukünftigen Koalitionäre müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die Betroffenen wirksam vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen.“
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), Thomas Jühe, wies darauf hin, dass es beim Fluglärmschutz zahlreiche Schnittmengen und gemeinsame Interessenlagen von Fluglärmbetroffenen und Luftverkehrswirtschaft gebe, die es auszuloten gelte und die in eine gemeinsame Koalitionsvereinbarung einfließen müssten. „Die bestehenden offensichtlichen Schutzdefizite der Bevölkerung im Bereich des Fluglärmschutzes führen nicht nur zu erheblicher Belästigung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Proteste und Gerichtsurteile führen teilweise zu nicht vorhersehbaren Situationen, die durch ausgewogene und durchdachte Regelungen hätten vermieden werden können. Flughäfen und Fluggesellschaften sind auf die Akzeptanz der Bevölkerung angewiesen. Nur durch für beide Seiten tragbare Lösungen kann der Luftverkehr auch die Herausforderungen der Zukunft bestehen. Diese Chance darf nicht verspielt werden!“
Die Forderungen von BVF und ADF an die Koalitionäre finden Sie ergänzend in der Anlage.
Für Rückfragen: • BVF-Präsident Helmut Breidenbach: 0176 32405542 • ADF-Vorsitzender Thomas Jühe: 06142 402212
Anlage BVF „Forderungen der ADF und der BVF anlässlich der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU, Grünen und FDP im Bund, 18.10.2017
171020 Pressemitteilung AFD BVF Forderungen an zukuenftige Koalition.pdf
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171018 Anlage ADF und BVF Forderungen anlaesslich Koalitionsverhandlungen.pdf
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Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Fluglärm
Pressemitteilung vom 08.02.2017:
Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld
Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Betriebsgenehmigung
Die Kleinmachnower geben nicht auf. Wie MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender des Vereins Kleinmachnow gegen Fluglärm e.V. bekannt gibt, ist aus der von den Flugroutenänderungen im Jahr 2010 mit am schwersten betroffenen Wohngemeinde im grünen Stadtumland Berlins am 7. Februar 2017 eine erneute Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht worden. Vertreten wird die Beschwerde wiederum von dem renommierten Stuttgarter Verfassungsrechtler Professor Dr. RÜDIGER ZUCK.
SCHUBERT erinnert daran: Eine erste, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch nicht entschiedene Verfassungsbeschwerde vom 20.12.2012 aus Kleinmachnow geißelt die sträflich unterdrückten Beteiligungsrechte an der Planfeststellung der immer mehr Milliarden verschlingenden Staatsbaustelle und die damit einhergehende massive Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrheit der betroffenen Anwohner (AZ: 1 BvR 877/13). Das neue Beschwerdeverfahren knüpft an die Betriebsgenehmigung für den Flughafen an, die dem Planfeststellungsbeschluss zeitlich nachgelagert ist.
Mit Stolz und vor allem Dank berichtet SCHUBERT von der finanziellen Unterstützung, die der Kleinmachnower Bürgerinitiative für den Weg nach Karlsruhe aus dem eigenen Heimatort, aus vielen Umlandgemeinden sowie von zahlreichen Fluglärmbetroffenen aus Berlin und Postdam geleistet wurde.
Der Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ ist - wie auch das BVerwG aufgrund Kleinmachnower Recherche im Archiv der Flughafengesellschaft als wahr anerkennen musste - das Produkt eines in seinem Umfang in der bundesdeutschen Planungsgeschichte beispiellosen staatlichen Täuschungsmanövers. Deshalb sei es das Recht von ehrlich und gerecht denkenden Bürgern, sich hiergegen zur Wehr zu setzen und dabei alle Rechtsmiitel zu nutzen, betont SCHUBERT. Jetzt liege alle Hoffnung auf dem höchsten deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Der vom BVerwG in seinen Entscheidungen zur Planfeststellung und zur BER-Betriebsgenehmigung gebilligte Rückzug auf die Verbindlichkeit der alten Grobplanung mit den geraden Abflugrouten weit an Kleinmachnow vorbei, setze, was die Rechtsschutzmöglichkeiten angeht, unzumutbare hellseherische Fähigkeiten für einen Beschwerdeführer voraus, der ahnen soll, was das Planfeststellungsverfahren nicht im Blick hatte. Abgesehen davon sei gegen eine nur rein denkmögliche, fiktive Beschwer mangels tatsächlicher Betroffenheit Rechtsschutz nicht möglich. Daher verlange das BVerwG im Verfahren gegen die Planfeststellungsgenehmigung eine rechtliche Unmöglichkeit.
Jemand, der, wie die Kleinmachnower Beschwerdeführerin, durch den Planfeststellungsbeschluss nicht beschwert ist, weil es danach keine Überflüge und keinen Fluglärm geben würde, kann gegenüber diesem nicht um Rechtsschutz nachsuchen und auch nicht vorausahnend Rechtsschutz anstreben. Folgt man der Rechtsprechung weiter, dass es auch gegen die neue Betriebsgenehmigung für den BER (mangels drittschützender Wirkung) keinen Rechtsschutz gibt, hat die Beschwerdeführerin überhaupt keinen Rechtsschutz. Es liegt deshalb ein offenkundiger Verstoß gegen Art. 19 IV GG - Gebot effektiven Rechtsschutzes - vor. In Kleinmachnow weiß man, dass das BVerfG in Karlsruhe das Fehlen jeglicher Rechtsschutzmöglichkeit bisher schon für verfassungsrechtlich unerträglich hielt. „Das lässt uns hoffen“, unterstreicht SCHUBERT.
Papst Benedikt XVI hat bei seinem Besuch in Deutschland am 22.9.2011 zu den Abgeordneten im Deutschen Bundestag gesprochen und gemahnt, worauf es für einen Politiker letztlich ankommt: Auf das Mühen um Gerechtigkeit, auf den Willen zum Recht und auf das Verstehen für das Recht. Mit einem Zitat des heiligen Augustinus hat der Papst gewarnt: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande.“ Beim „unmenschlichen Hauptstadtflughafen Schönefeld“ (Manfred Stolpe) hat die Politik sich bereits auf diesen Irrweg begeben, als sie bei der Planfeststellung bewusst unrichtige Flugrouten zugrundegelegt hat und jetzt erwartet, dass die Betroffenen sich mit dem Raub von Gesundheit und Lebensqualität abfinden. Das BVerfG hat es in der Hand die Verfälschung des Rechts zu stoppen erwarten die Aktivisten in der Kleinmachnower Bürgerinitiative.
Pressemitteilung AG Vernetzung des Bündnis der Bürgerinitiativen Fankfurt am Main 14.12.2016 - Endlich wird die Ultrafeinstaubbelastung am Flughafen Frankfurt untersucht - Belastungen dürfen nicht mit Durchschnittsbetrachtungen kleingerechnet werden!
"Maßgeblich initiiert durch die Arbeitsgruppe Ultrafeinstaub im BBI Bündnis der Bürgerinitiativen startet
jetzt endlich ein Projekt zur Ermittlung der Ultrafeinstaubbelastung aus dem Flugbetrieb im Umfeld des
Frankfurter Flughafens. Die Optimierung der Flugzeugtriebwerke hat dazu geführt, dass die früher im Abgasstrom deutlich erkennbaren Rußpartikel immer kleiner und damit unsichtbar wurden. Gleichzeitig ist deren Anzahl außerordentlich angestiegen. Bedingt durch die extrem winzige Größe sind die Partikel viel gefährlicher, da sie deutlich tiefer in den Organismus eindringen können. Wissenschaftler des Helmholtz-Institutes haben nachgewiesen, dass bereits nach wenigen Minuten eine erhöhte Partikelkonzentration die Herztätigkeit beeinflusst. Eine niederländische Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung um 10.000 Partikel pro Kubikzentimeter eine um 3-6 % erhöhte Sterblichkeitsrate bewirkt.
Es ist höchste Zeit, dass die Belastung im Umfeld des Großflughafens Frankfurt untersucht wird. Schließlich wird durch die tägliche Verbrennung von mehr als 1 Million Liter Kerosin eine gewaltige Abgaswolke erzeugt. Diese Umweltbelastung bleibt nicht ohne negativen Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen.
„Im Gegensatz zum Abgasproblem im Automobilbereich hoffen wir, dass die Umweltbehörden hier eine genügend große Distanz zur Luftverkehrslobby haben und das notwendige Standvermögen besitzen, um ihrer Vorsorgeverpflichtung für die Bürger nachzukommen.“ so Wolfgang Schwämmlein, Sprecher der Arbeitsgruppe Ultrafeinstaub im Bündnis der Bürgerinitiativen. „Zur Führung eines epidemiologischen Nachweises müssen die Belastungen transparent und vor allem kontinuierlich aufgezeichnet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Schadstoffbelastungen dürfen nicht wie bei der Lärmbelastung in Stunden-, Tages- oder Jahresmittelwerten versteckt werden! Die Arbeitsgruppe wird das Projekt kritisch-konstruktiv begleiten und erworbenen Sachverstand einbringen.“"
Brief an Frau Pop und Herrn Dr. Lederer 22.11.2016 - Nachtflugverbot 22 - 6 Uhr am BER
Sehr geehrte Frau Pop, sehr geehrter Herr Dr. Lederer, sehr geehrte Damen und Herren der Landesvorstände,
in der Koalitionsvereinbarung „Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen“ zwischen den Berliner Landesverbänden von SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es auf Seite 45
"Für die Koalition ist es im Interesse der Menschen im BER-Einzugsgebiet und der Akzeptanz des Flughafens ein wichtiges Ziel, mehr Nachtruhe zu erreichen. Dazu wird das Land Berlin Gespräche mit den anderen Gesellschaftern aufnehmen. Ziel ist es, regelmäßig zu Lärmpausen von sieben Stunden in der Nacht zu kommen. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung von An- und Abflugverfahren zur Reduzierung von Fluglärm, z.B. das DROps-Verfahren (Dedicated Runway Operations), das heißt Nutzung nur einer Start- und Landebahn zu bestimmten Tagesrandzeiten, sofern es der Flugbetrieb zulässt. Zu diesem Maßnahmenpaket gehört auch eine geeignete Gestaltung der Start- und Landegebühren." und "Die Koalition lehnt eine dritte Start- und Landebahn ab."
Wir, Bürgerinitiativen aus Berlin und Brandenburg im BER Einzugsgebiet, begrüßen es, dass Berlin mit dem Land Brandenburg und dem Bund Gespräche führen will, in der Nacht mehr Schutz vor Fluglärm für die Betroffenen zu erreichen. Wir sehen dies als Fortschritt gegenüber der rigiden Politik des Berliner Senats während der letzten Legislaturperiode an, der die Verhandlungen mit Brandenburg über ein Nachtflugverbot stets abgeblockt hatte.
Auch die Ablehnung einer dritten Start/Landebahn am BER durch die rot-rot-grüne Koalition ist zu begrüßen.
Bezüglich eines Nachtflugverbotes und damit eines wirkungsvollen Schutzes vor nächtlichem Fluglärm enttäuschen jedoch die vorliegende Koalitionsvereinbarung und kürzlich von Frau Pop und Herrn Lederer gemachte Äußerungen.
Herr Lederer spricht davon, dass zwischen 5:00 und 6:00 Uhr kein Flugverkehr stattfinden sollte. Dies würde die Wirtschaftlichkeit des BER nicht beeinträchtigen, da in dieser Zeit sowieso kaum Flugbewegungen stattfinden. Herr Lederer greift damit einen früheren Vorschlag des Brandenburgischen Ministerpräsidenten Woidke auf. Der Brandenburger Landtag hatte seinerzeit (27.2.2013) die Forderung des erfolgreichen Brandenburger Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr übernommen, sich gegenüber dem Berliner Senat hiermit in der Vergangenheit jedoch nicht durchsetzen können und letztlich stattdessen ein Flugverbot zwischen 5:00 und 6:00 Uhr vorgeschlagen. Verglichen mit der Aussage im Wahlprogramm der Linken
" Wir setzen uns gegenüber den Gesellschaftern der Flughafengesellschaft für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein. Unabhängig davon wollen wir jede Möglichkeit zur Minderung der Lärmbelastung durch den Flughafen nutzen." (Seite 30/31 Wahlprogramm 2016 der Linken, S. 30-31)
ist die eine Stunde am Morgen, in der der Flugverkehr sowieso gering ist, dürftig und wird die Akzeptanz des Flughafens im BER Einzugsgebiet nicht erhöhen. Und die immensen, auch durch Missmanagement gestiegenen Kosten des BER gegen mögliche Einkommensverluste der FBB bei einem Nachtflugverbot aufzuwiegen, ist unglaubwürdig und ein vorgeschobenes Argument.
Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrem Wahlprogramm 2016 vollmundig erklärt:
„Berlin braucht ein Nachtflugverbot. Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr muss Ruhe sein!“ (S. 22) und „Wir sorgen für ihre Entlastung, indem wir .... das Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ohne Einschränkungen durchsetzen.“ (S.61).
Nun sprechen der Koalitionsvertrag und Frau Ramona Pop von einer 7-stündigen Lärmpause in der Nacht, die durch Regelungen für die Nutzung der Start/Landebahnen zu bestimmten Zeiten erreicht werden soll. Dies klingt erst einmal gut, ist es aber nicht. DROps Verfahren zur Erzeugung von Lärmpausen für einen Teil der Betroffenen sind nichts Neues. Ein Flughafen-spezifisches Lärmpausenmodell, das auf einem DROps Verfahren beruht, wurde in Frankfurt für die Nachtrandstunden 22-23 Uhr und 5-6 Uhr entwickelt und ist seit Mai 2016 dort in den Regelbetrieb überführt worden. Seit einiger Zeit werden in der Arbeitsgruppe „BER-Betriebskonzept“ DROps Modelle diskutiert, in der auch Mitglieder der Fluglärmkommission Schönefeld mitarbeiten. Im Gegensatz zu einem strikten Nachtflugverbot, das allen Betroffenen zugutekommt, ändern DROps Verfahren lediglich die zeitliche und örtliche Verteilung des Lärms, dabei gibt es immer Gewinner und Verlierer. Im einfachsten Fall würden am BER z. B. in einer Woche in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr alle
Flugbewegungen auf der Südbahn abgewickelt. Dann genießen diejenigen Berliner Bezirke und Brandenburger Gemeinden, die vorwiegend durch Flugverkehr von der Nordbahn belastet werden, eine 7-stündige Lärmpause. Anwohner, die vor allem unter dem Flugverkehr von der Südbahn zu leiden haben, werden natürlich doppelt belastet, nämlich durch den gesamten BER-Flugverkehr während der Nacht. In der folgenden Woche kehren sich die Verhältnisse dann um und die Berliner Bezirke haben unter dem Fluglärm des gesamten Flugverkehrs zu leiden, der von der Nordbahn abgewickelt wird. Auch wenn andere, maßgeschneiderte DROps Modelle, abhängig von der jeweiligen Betriebsrichtung (Windrichtung) denkbar sind, ist stets mit der Entlastung eines Teils der Anwohner eine zusätzliche Belastung eines anderen Teils der Anwohner verbunden. Hierbei hat es die Deutsche Flugsicherung DFS für den BER bisher immer abgelehnt, das DROps Verfahren bereits ab 22 Uhr anzuwenden, da das hohe Aufkommen an Flugbewegungen zwischen 22 und 23 Uhr dieses Verfahren am BER nicht zulasse. Dies ist in Übereinstimmung mit der 7-stündigen (23 – 6 Uhr) Lärmpause, die in der Koalitionsvereinbarung erwähnt wird und die Frau Pop so anpreist.
Natürlich kann eine Partei ihr Wahlprogramm in einer Koalition nicht vollständig umsetzen, aber ein DROps Verfahren von 23 - 6 Uhr anstelle eines strikten Nachtflugverbots von 22 - 6 Uhr zu verkaufen, ist ein Etikettenschwindel. Und Bürger, d.h. Wähler, hinter das Licht zu führen, ist weder solidarisch noch nachhaltig.
Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen des Berliner Abgeordnetenhauses hatte seinerzeit (Mitte der neunziger Jahre) Schönefeld als Standort für den neuen Flughafen priorisiert. Heute wird allgemein die Entscheidung für Schönefeld als Fehlentscheidung angesehen, da der Flughafen in einem dicht besiedelten Gebiet direkt an der Berliner Stadtgrenze liegt und der stark gestiegene Flugverkehr zu erheblichen Lärmbelastungen der Region führt. Aufgrund seiner Lage müssen Einschränkungen hinsichtlich des Betriebes hingenommen werden entsprechend einem strikten Nachtflugverbot von 22-6 Uhr. Der BER kann eben nicht nach Verkehrskonzepten betrieben werden, wie es an anderer Stelle in einem dünn besiedelten Gebiet möglich gewesen wäre.
Nach Abschluss der Koalitionsvereinbarung hatten Frau Pop und Herr Lederer erklärt, von einem rechtlichen Eingriff in den Planfeststellungsbeschluss abzusehen. Ohne eine Änderung aber hätten die Airlines Anspruch nachts am BER zu fliegen, auch wenn sich die Anteilseigner auf ein Nachtflugverbot einigten. In der Tat, entscheidend ist der politische Wille, eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses herbeizuführen. Der juristische Weg wurde bereits 2012 in den Berliner und Brandenburger Volksbegehren für ein striktes Nachtflugverbot aufgezeigt. Berlin und Brandenburg müssen sich einigen, den § 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms (LePro) zu ändern und dort ein landesplanerisches Nachtflugverbot verankern. Danach kann die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde im existierenden Planfeststellungsbeschluss dem geänderten § 19 Abs. 11 LePro Rechnung tragen und gemäß dem Änderungsvorbehalt des Planfeststellungsbeschlusses ein Nachtflugverbot erlassen. Geschieht diese Änderung rechtzeitig vor Eröffnung des BER, können auch Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften abgewehrt werden. Darüber hinaus kann die Planfeststellungsbehörde auch aufgrund der eingetretenen Belastungen im Rahmen der Südbahneröffnung und der neu bewerteten gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm (NORAH-Studie etc.) jederzeit den Planfeststellungsbeschluss ändern und ein Nachtflugverbot für BER erlassen.
Eine Erhöhung der Start/Landegebühren in der Nacht (22 - 6 Uhr) kann möglicherweise dazu beitragen, den Flugverkehr in dieser Zeit etwas zu reduzieren, verhindern kann diese Maßnahme den nächtlichen Flugverkehr dagegen nicht. Dazu müssten die Gebühren so hoch angesetzt werden, dass planmäßige Flüge, die einen Start oder eine Landung in der Zeit von 22:00 - 23:30 Uhr und 5:00 - 6:00 Uhr erforderlich machen, sich für die Fluggesellschaften nicht mehr lohnen würden. Ob dies rechtlich möglich ist, ist zumindest zweifelhaft.
Die Koalitionsvereinbarung schreibt hinsichtlich eines Nachtflugverbotes den bisherigen Standpunkt der Berliner SPD fest, die sich die Forderungen der Airlines und der Flughafengesellschaft FBB zu eigen gemacht hat und keine Einschränkungen des Flugverkehrs während der Nacht bezogen auf den Planergänzungsbeschluss 2009 zulässt. Solidarisch ist die Koalitionsvereinbarung in diesem Punkt nicht. Die Unterzeichnenden fordern deshalb Sie, Frau Pop, und Herrn Lederer sowie die Berliner Landesverbände der Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf, gegenüber der Berliner SPD ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr ohne Wenn und Aber durchzusetzen und sich nicht mit Scheinlösungen zu begnügen. Die durch Unfähigkeit der Verantwortlichen explodierten und vervielfachten Baukosten können nicht unter Schädigung der Gesundheit der Lärmbetroffenen teilweise refinanziert werden.
Über die Einladung zu einem kurzfristig anberaumten Gespräch würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Rinneberg BI Berlin-Südwest gegen Fluglärm (vormals Lichterfelde gegen Fluglärm)
gez. Bernd Röstel BI Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm e.V.
gez. Corinna Ludwig Friedrichshagener Bürgerinitiative, Bürgerverein
Friedrichshagen e.V.
gez. Walfried Michaelis Bürgerverein Wilhelmshagen-Rahnsdorf e.V.
gez. Markus Sprißler Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB)
gez. Christine Dorn Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB)
gez. Mario Hausmann Bündnis Südost gegen Fluglärm (BüSo)
gez. Antje Aurich-Haider BI Teltow gegen Fluglärm e.V.
gez. Bernd Reimers BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V.
gez. Roland Skalla Stahnsdorf
gez. Heidrun Ische BI Unser Großbeeren e.V.
gez. Norbert Gustmann BI Müggelheim e.V.
gez. André Organiska BI Gosener Wiesen
gez. Sigrid Zentgraf-Gerlach BI Mahlower Schriftstellerviertel e.V.
gez. Eckhard Bock Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV)
Pressemitteilung Bürgerinitiative Kleinmachnow 15.11.2016 - Demo heute abend vor Abgeordnetenhaus - Nachtflugverbot am BER - Müller-SPD nur noch peinlich
"Berliner und Brandenburger demonstrieren heute abend, 18 Uhr, vor dem Portal des Abgeordnetenhauses in Berlin gemeinsam dafür, nun endlich das landesplanerische Nachtflugverbot in § 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm) für den BER zu verankern. Hierfür müssen Berlin und Brandenburg in der PlaKO, dem obersten Gremium der gemeinsamen Landesplanung zusammenwirken. ROLAND SKALLA, Versammlungsleiter, erklärt: „Mit dieser Aktion wollen wir Linken und Grünen den Rücken stärken, sich in der entscheidenden großen Runde gegen die halsstarrige Berliner SPD durchzusetzen“.
MATTHIAS SCHUBERT, selbst SPD-Mitglied und Sprecher des erfolgreichen Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot in Brandenburg, meint, spätestens nach der Trump-Wahl müssten Sozialdemokraten sich nun wieder stärker Arbeitnehmern und ihren Familien zuwenden. Ein Nachtflugverbot verursache Mehrkosten von 5 Euro pro Ticket. Es helfe aber hunderttausenden Familien. Nachtruhe von 22-6 Uhr sei vor allem für Schulkinder in den vom Fluglärm am stärksten betroffenen Wohngebieten wichtig. Es sei peinlich, dass von allen relevanten Playern (SPD, Grüne und Linke in Berlin, SPD und Linke in Brandenburg) allein die Müller-SPD in Berlin einseitig die Interessen der Airlines und ihrer Kunden bediene.
Hintergrund: DIE LINKE und die GRÜNEN in Berlin fordern das Nachtflugverbot in ihren Wahlprogrammen. In Brandenburg hat der Landtag mit Beschluss vom 27. Februar 2013 das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot mit großer Mehrheit angenommen (vgl. Landtags-Drucksache 5/7525). Das Nachflugverbot kann ohne Beteiligung des Bundes allein durch die gemeinsame Landesplanung Berlins und Brandenburgs festgelegt werden."
Pressemitteilung ABB 9.11.2016 - Wahlversprechen sind kein Geheimplan
"Die Berliner Grünen und Die Linken haben in ihrem Wahlprogramm die Forderung nach einem Nachtflugverbot in der gesetzlich definierten Zeit der Nacht von 22-6 Uhr verankert. Dieses Versprechen gilt es jetzt in den aktuellen Koalitionsverhandlungen auch umzusetzen.
Von Seiten der Luftverkehrslobby wird nun interessanter Weise mit herben finanziellen Verlusten für den Fall eines längeren Nachtflugverbotes gedroht. Ein „Geheimplan Provinzflughafen“ macht die Runde. Unwahrheiten und falsche Behauptungen werden nicht richtiger, wenn man sie ständig wiederholt. Machen wir doch einmal einen kurzen Faktencheck:
* Nachtflugbetrieb ist für die Flughafengesellschaft nachweislich ein Verlustgeschäft. Die Kosten des Flughafens decken in dieser Zeit nicht die Einnahmen durch Starts und Landungen. Nutzen tut das nur den Airlines, da diese ihre Maschinen mehr Stunden am Tag fliegen lassen können und so eine geringere Anzahl an Flugzeugen zur Beförderung der gleichen Anzahl von Passagieren benötigen.
Oft wird so getan, als würde es internationale Flugverbindungen nur dann geben, wenn in der Nacht gestartet oder gelandet werden kann. Dem ist nicht so, was folgende Beispiele zeigen sollen: Start: New York 18.00 Uhr -> Landung: Berlin 7.30 Uhr
Berlin 13.00 Uhr -> New York 16.00 Uhr
Bangkok 9.20 Uhr -> Köln-Bonn 14.55 Uhr
Köln-Bonn 16:25 Uhr -> Bangkok 7:55 Uhr Richtig ist hingegen, dass in Berlin 165.000 und in Brandenburg 106.000 Bürger für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr unterschrieben und Berliner Grüne wie auch Die Linke diese Forderung in Ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. Und das mit gutem Grund, denn faktisch wird mit dem BER am Standort Schönefeld ein innerstädtischer Flughafen gebaut, der nach Inbetriebnahme in Summe ca. 1,5 Millionen Menschen mit Lärm belasten wird (allein 1.078.000 Menschen durch Starts gemäß DFS). Das sind mehr Menschen, als in der drittgrößten Stadt Deutschlands, München wohnen! Und es werden immer mehr, da die Stadt beständig wächst! Zur Wahrheit gehört leider auch, dass viele der Schwerstbetroffenen Menschen nicht, wie oftmals von den Verantwortlichen verbreitet, bestens vor dem Lärm geschützt werden. So kann dem aktuellen Schallschutzbericht vom 30.09.16 http://www.lbv.brandenburg.de/3124.htm entnommen werden, dass aktuell 4.391 Objekte eine Entschädigung anstatt baulichem Schallschutz erhalten haben. Das heißt, dass bei 4391 Objekten kein Schallschutz im Rahmen der Schallschutzvorgaben herstellbar war.
Man muss also davon ausgehen, dass ca. 10.000 Menschen (Annahme 2,2 Personen pro Objekt) ungenügend geschützt werden, darunter sicher viele Frauen, Kinder und auch alte Menschen, die sich Ihren Lebensabend anders vorgestellt haben.
Das allein ist schon ein Grund, dass die Forderung für das Fliegen in der Nacht höchst unsozial ist und den Wertevorstellungen unserer Gesellschaft in keiner Weise entspricht!
Richtig ist, dass dieser falsche Standort nur mit Auflagen genehmigt wurde. Das BVerwG in seinem Urteil zum Flughafen Schönefeld am 16.03.2006 zur Planfeststellung: „Ziel des Ausbauvorhabens ist die Deckung des nationalen und internationalen Luftverkehrbedarfs der Länder Berlin und Brandenburg“ und „Gegenstand der Landesplanung ist nicht (mehr) ein internationaler Großflughafen mit 4 Start- und Landebahnen…sondern ein mittelgroßer Verkehrsflughafen mit einem modernen Zwei-Bahnen-System“.
* Gutachten (z.B. Wirtschaftliche Situation am BER von Prof. Dr. Friedrich Thießen) und einfache Strukturanalysen ergeben, dass der BER nie wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn die Investitionen und Kredite (aktuell über 6.7 Mrd. Euro) zurückgezahlt werden sollen. Zur Erinnerung: Infrastrukturprojekte haben zunächst den Auftrag, einen gesellschaftlichen Bedarf abzudecken. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, Gewinne zu erzielen. Und selbst wenn ein Einnahmeverlust von insgesamt 300 Mio. € (nach Flughafenangabe, bis 2035, das wären 15 Mio. Euro/Jahr), aus angeblich reduziertem Flugaufkommen bei 8-stündigem Nachtflugverbot entstünde, so wäre dieser für die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen gut investiert. Die Liste könnten wir so endlos fortsetzen. Fassen wir doch mal die Kernbotschaft zusammen:
Der BER an diesem Standort ist nicht für das Fliegen in der Nacht geeignet. Wer in der Nacht fliegen will, der muss den Flughafen an einem anderen Standort- möglichst privat finanziert – neu bauen. Wir fragen uns, wer persönlich von denen, die jetzt das Fliegen in der Nacht fordern, dazu bereit ist, die volle Verantwortung für das Leid der ungenügend geschützten Menschen und die daraus folgenden Gesundheitsschäden zu tragen und nicht nur mit dem Finger auf andere Politiker oder Parteien (Vorgänger, die den Standort Schönefeld festgelegt haben) oder Gerichte zu zeigen? Wenn Politiker nach der Wahl ihre Wahlversprechen auch umsetzen, so kann man nicht von Geheimplänen sprechen. Im Gegenteil hilft das der immer größer werdenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. „In Anbetracht, dass die Brandenburger Linke und SPD das gewonnene Volksbegehren für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr im Landtag angenommen haben, die Berliner Grünen und Linken die Forderung in Ihrem Wahlprogramm stehen haben, ergibt sich für den Bürger die Mehrheit von 4 zu 1 für das Nachtflugverbot. Einzig die Berliner SPD lehnt das Nachtflugverbot ab. Im gesundheitlichen Interesse der Bürger, sollte sich doch die klare gewählte Mehrheit hier durchsetzen. Alles andere wäre eine absolute Missachtung des Wählerwillens und ein Menschen verachtendes Einknicken vor fragwürdigen Zahlenspielen der BER-Protagonisten.“, so Markus Sprißler."
Gemeinsame Presseerklärung der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion 29.9.2016 - zum Nachtflugverbot BER -
Regierungsbildung Berlin "2012 forderten über 139.000 Berlinerinnen und Berliner ein landesplanerisches Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für den zukünftigen BER (Volksbegehren Nachtflugverbot). Grüne und Linke unterstützten damals das Volksbegehren. In ihren aktuellen Wahlprogrammen treten sie für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr am zukünftigen BER ein. Im Land Brandenburg war 2012 das Volksbegehren ‚Nachtflugverbot‘ mit 106.000 Stimmen erfolgreich und wurde vom Landtag mit großer Mehrheit angenommen. Der alte SPD- und CDU-geführte Senat hat dieses Ergebnis direkter Demokratie im Nachbarland in seiner Umsetzung bisher verhindert. ABB, BVBB und Bündnis SüdOst fordern Grüne und Linke in Berlin auf, zu ihren vor der Wahl gemachten Aussagen zu stehen und bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf der Durchsetzung des Nachtflugverbotes zu bestehen. Wir fordern außerdem die Berliner SPD auf, ihre Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben sowie auf ihre zukünftigen Koalitionspartner und die Brandenburger Landesregierung zuzugehen. Das desaströse Wahlergebnis hat den bisherigen Kurs der SPD nicht bestätigt. Wir werden die Ergebnisse der nun stattfindenden Berliner Koalitionsverhandlungen genau betrachten und auswerten. Der Gesundheitsschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger muss höher bewertet werden als das Gewinnstreben der Luftverkehrswirtschaft. Der zukünftige BER wird auf Grund seiner falschen Lage direkt an der Stadtgrenze zu Berlin allein bei Starts 1.078.000 Menschen (Angabe der Deutschen Flugsicherung) mit Lärm überziehen. Wer einen Nachtflugbetrieb am Hauptstadtflughafen will, der muss für die Errichtung eines neuen Flughafens an flughafentauglicher Stelle eintreten, bei dem die Anzahl der betroffenen Menschen so niedrig ist, dass sie sozialverträglich geschützt, bzw. um- oder abgesiedelt werden können. Die Bürgerinitiativen werden zur außerordentlichen Tagung des 5. Parteitags der Linken (Fr, den 30.09.16 um 18.00 Uhr, Münzenberg-Saal in ND-Gebäude am Franz-Mehring-Platz 1) und zum Landesausschuss von Bü90/Grüne (Mi, den 05.10.2016 um 19.30 Uhr, Jerusalemkirche, Lindenstr. 85, in 10969 Berlin) jeweils eine Mahnwache veranstalten, um die Delegierten in ihrer Wahlaussage zum Nachtflugverbot am BER von 22-6 Uhr zu bestärken." Pressemitteilung Bürgerverein "Kleinmachnow gegen Fluglärm" 21.9.2016 - Berlinwahl 2016: jetzt endlich kommt das Nachtflugverbot am BER "Mit der Wahl des neuen Abgeordnetenhauses haben die Berlinerinnen und Berliner den Weg für ein strengeres Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen "Willy Brandt"" in Schönefeld frei gemacht. Wenn es zur rot-rot-günen Landesregierung kommt, kann Michael Müller (SPD) das von Hunderttausenden geforderte Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr nicht länger verhindern, ist sich MATTHIAS SCHUBERT sicher. Dazu ist das Gewicht der Partei DIE LINKE und der GRÜNEN zu stark, die in einer Koalition mit der SPD die klare Mehrheit stellen. SCHUBERT, der Sprecher des Volksbegehrens für ein strenges Nachtflugverbot - des erste erfolgreichen Volksbegehrens in Brandenburg -, dessen Umsetzung aber vom Berliner Senat blockiert worden ist, verweist auf die politischen Vorarbeiten, die in Brandenburg schon geleistet worden sind. Dort gibt es sowohl einen Landtagsbeschluss für strikte Nachtruhe am BER (vgl. Landtagsdrucksache 5/7525) wie auch einen Parteitagsbeschluss der SPD, der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke zwingt in der PlaKO, dem obersten Gremium der gemeinsamen Landesplanung, jetzt rasch auf Müller zuzugehen, um ein landesplanerisches Nachtflugverbot in § 19 Abs. 11 LEPro (Landesentwicklungsprogramm) für den BER zu erankern. "Bei der Gelegenheit", bekräftigt SCHUBERT, der in Kleinmachnow dem Bürgerverein "Kleinmachnow gegen Fluglärm" vorsitzt, sollten die Regierungschefs auch Fakten gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am BER schaffen. Den Auftrag hierfür haben sie vom Volk: In Brandenburg haben die Menschen ihre Stimme in einer Volksinitiative erhoben und es existiert ein einstimmiger Beschluss des SPD-Landesvorstandes vom 15. Juni 2015. In Berlin haben die Wähler entschieden, indem sie DIE LINKE und die GRÜNEN gewählt haben, die beide in ihren Wahlversprechen ausgeschlossen haben, dass eine 3, Bahn in Schönfeld gebaut wird."
Ergebnis des Volksbegehrens gegen eine 3 BER-Startbahn am 18.2.0216 :
52.087 brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben sich gegen eine 3. BER Startbahn ausgesprochen, obwohl der BER noch nicht einmal eröffnet hat.
Das Volksbegehren haben wir damit nicht geschafft, aber dennoch ist klar geworden, dass am falschen Flughafenstandort eine 3. Startbahn unakzeptabel ist.
Teltow gegen Fluglärm e. V. - Erfolgreicher Aktionstag zum Volksbegehren am 12.2.1016 in Teltow -Eintragung im Rathaus noch bis einschließlich Donnerstag, den 18.2.2016 möglich
Am vergangenen Freitag hat der Verein „Teltow gegen Fluglärm e.V.“ einen Aktionstag unter dem Motto: „Feuer und Flamme Endspurt für das Volksbegehren gegen den Bau einer 3. Start und Landebahn am BER“ durchgeführt. Als Schirmherr der Veranstaltung hatte der Bürgermeister, Thomas Schmidt, dafür extra das Rathaus geöffnet.
In der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr nutzten ca. 180 Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, um sich für das Volksbegehren einzutragen. Vor dem Rathaus Teltow konnten sich die Bürger bei kostenlosen Getränken und Bratwurst über das laufende Volksbegehren informieren und an einer Tombola mit hochwertigen gespendeten Preisen teilnehmen. Für die Kinder wurde ein Laternenumzug organisiert und außerdem konnten noch zwei Pferde auf dem Marktplatz angefasst und bestaunt werden. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde das Holz in den aufgestellten Feuerschalen sowie Fackeln angezündet und alle Besucher konnten über dem Feuer Stockbrot backen. Die Freiwillige Feuerwehr Teltow war dankenswerter Weise mit neun Kräften vor Ort und hat die Feuer überwacht. Auch das Wetter spielte gut mit und bescherte allen Besuchern und letztlich auch den Veranstaltern einen angenehmen Aufenthalt.
Besonderer Dank des Vereins gilt folgenden Firmen, die die Veranstaltung durch großzügige Spenden ermöglicht und unterstützt haben: Selgros Stahnsdorf, Trattoria Toscana, Restaurant Böfflamott, Denns Biomarkt Zehlendorf, Kleine Augenweide Teltow, „iFitness-Club“ Oderstraße, Rewe Ruhlsdorfer Platz, Buchkontor Teltow, Wichtel Shop, Stadtreiter, Druckerei Grabow, Friseur Herzberg, Natur-House, Bäckerei Neuendorf.
Insgesamt kann auf eine gelungene Veranstaltung zurückgeblickt werden.
Pressemitteilung Stimme gegen Fluglärm 15.1.2016 - „Ein Erfolg für die direkte Demokratie in Brandenburg!“
Volksbegehren gegen BER-Ausbau ist durch gutes Abschneiden des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung motiviert
"Der Erfolg des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung löste beim Volksbegehren gegen die 3. BER-Startbahn Begeisterung aus. „Direkte Demokratie kann trotz der sehr hohen Hürden auch in Brandenburg funktionieren. Das macht uns Mut für unseren Endspurt“, so Stefanie Waldvogel, eine der Initiatoren des Volksbegehrens gegen den BER-Ausbau.
Nur noch bis zum 18. Februar 2016 können Brandenburgerinnen und Brandenburger ab 16 Jahren sich am Volksbegehren gegen den BER-Ausbau beteiligen. Die Eintragungslisten liegen in den Rathäusern aus. Auf der Seite www.stimme-gegen-fluglärm.de können die Briefwahlunterlagen ebenfalls bequem angefordert werden. Betroffene Anwohner und Umweltinitiativen wollen den künftigen Flughafen Schönefeld auf zwei Start- und Landebahnen beschränken und eine maximale Kapazität von 360.000 Flugbewegungen im Jahr festschreiben.
Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung.!
Pressemitteilung Stimme gegen Fluglärm 13.1.2016 - Volksbegehren nimmt CDU-Herausforderung an! Forderung nach BER-Ausbau widerspricht den Interessen der Bürger!
"Die jüngste Forderung der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion, den BER zu einem internationalen Drehkreuz auszubauen, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. BER-Startbahn mit Empörung zur Kenntnis genommen.
„Wir nehmen die Herausforderung an. Der Ausbau des BER zu einem internationalen Drehkreuz stellt deutlich die Interessen der Luftverkehrsindustrie über das Wohlergehen der Bürger. Die ganze Region würde unter einem Teppich aus Lärm und Abgasen verschwinden“, erklärte Stefanie Waldvogel für die Initiatoren. Der Vorstoß mache deutlich, dass das Volksbegehren zum richtigen Zeitpunkt gestartet wurde. „Noch können die Bürger sich wehren und den Ausbau verhindern. Ein Erfolg am 18. Februar, dem Stichtag des Volksbegehrens, wäre ein unmissverständliches Zeichen, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger sich nicht länger übergehen lassen“, so Stefanie Waldvogel weiter.
Nur noch bis zum 18. Februar 2016 können Brandenburgerinnen und Brandenburger ab 16 Jahren sich am Volksbegehren gegen den BER-Ausbau beteiligen. Die Eintragungslisten liegen in den Rathäusern aus. Auf der Seite http://www.stimme-gegen-fluglärm.de können die Briefwahlunterlagen ebenfalls bequem angefordert werden. Betroffene Anwohner und Umweltinitiativen wollen den künftigen Flughafen Schönefeld auf zwei Start- und Landebahnen beschränken und eine maximale Kapazität von 360.000 Flugbewegungen im Jahr festschreiben.
Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung."
Gemeinsame Presseerklärung Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF);Thomas Jühe, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF); Antje von Broock, Stellv. Bundesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND); Michael Ziesak, Bundesvorsitzender des Verkehrsclub Deutschland (VCD) Dr. Henning Thole, Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ 24.11.2015 - Entwurf der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen für ein Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (Drs. 550/15)
"Sehr geehrte Ministerpräsidentin, sehr geehrter Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Minister Dobrindt, sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hendricks,
am 27.11.2015 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen für ein Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (Bundesratsdrucksache 550/15).
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ begrüßen diese Bundesratsinitiative.
Gerade hat uns die Lärmwirkungsstudie NORAH vor Augen geführt, dass dauerhafter Fluglärm erhebliche Verschlechterungen der Gesundheit der Menschen bedingt. Die Studie lässt sich in die bereits vorhandene Evidenz zum Thema Schädigungen und Krankheiten durch Fluglärm (insbesondere als Ursache von Schlafstörungen, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz oder Depressionen sowie Lernstörungen bei Kindern) einordnen. Damit hat die Studie erneut den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz
der Menschen vor Fluglärm aufgezeigt. ...
Zwar bleibt der aktuelle Entwurf aus Sicht des Fluglärmschutzes hinter diesem Entwurf aus dem Jahr 2013 zurück, dennoch weist die neue Bundesratsinitiative folgende wichtige Fortschritte auf:
1. Stärkere Verpflichtung der Luftverkehrsbehörden und der Flugsicherungsorganisationen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
2. Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Festlegung von Flugrouten
3. Lärmschutz bei Kunstflügen....
Ergänzende Forderungen von BVF, ADF, BUND, VCD und Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ im Hinblick auf die Stärkung des Lärmschutzes bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren:
1. Einführung eines Flugverfahrensmonitoring:
Es sollte der Empfehlungen des Umweltbundesamtes3 zur Einführung eines Flugverfahrensmonitorings gefolgt werden. Durch eine Ergänzung von § 29b Abs. 2 LuftVG sollte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) oder die Deutsche Flugsicherung (DFS) verpflichtet werden, in regelmäßigen, nicht zu kurzen Abständen, ein Flugverfahrensmonitoring durchzuführen, mit dessen Hilfe die Flugroutenänderungen der letzten Jahre einer regelmäßigen Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Zudem sollte das BAF bzw. die DFS verpflichtet werden, unter Beteiligung des Flughafens, der Aufsichtsbehörde, der Fluglärmkommission, des Umweltbundesamtes und der Träger öffentlicher Belange, spätestens alle 5-10 Jahre eine umfassende Prüfung vorzunehmen, welche An- und Abflugstrecken infolge der Verfügbarkeit neuer Navigations- oder Betriebstechniken oder verbesserter Ausstattungsmerkmale an den eingesetzten Flotten unter Lärmgesichtspunkten optimiert werden können.
2. Vorgeschalteter Dialog der DFS mit der Fluglärmkommission:
Gemäß dem Vorschlag aus dem UBA-Gutachten zur „Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten“ sollte ein jährlich stattfindender, vorgeschalteter Dialog der Deutschen Flugsicherung (DFS) mit der Fluglärmkommission (FLK) vorgesehen werden. Dort sollen die anstehenden Flugroutenfestsetzungen bzw. -änderungen vorbesprochen sowie grundsätzliche Vorschläge und Anregungen seitens der FLK und der DFS adressiert werden können. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Umweltbundesamt sollten die Vorgänge zu diesem frühen Zeitpunkt zumindest zur Kenntnis bekommen und auch die Möglichkeit erhalten, sich einzubringen. In diesen vorgeschalteten Dialog sollen die kommunalen Vertreter ebenfalls Anregungen aus der Bevölkerung einbringen können. Dazu sind regelmäßige Anhörungsprozesse unter dem Dach der FLK hilfreich sowie Experten-Bürger-Anhörungen.
3. Beschränkung der Flugverkehrskontrollfreigaben auf das notwendige Maß zur Vermeidung nicht zugelassener faktischer Flugrouten.
4. Rechtliche Anerkennung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen:
Um durch einen regelmäßigen Austausch der Fluglärmkommissionen in Deutschland die Beratungsleistungen an den einzelnen Standorten zu verbessern und die Bundesregierung über bundesweit relevante Regelungen und Entwicklungen im Bereich des Fluglärmschutzes beraten zu können, sollte in analoger Anwendung des § 32a LuftVG die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) als rechtlich anerkannte Institution gesetzlich und finanziell abgesichert
werden. Dieser Punkt sollte ergänzend in die Bundesratsinitiative aufgenommen werden."
Pressemitteilung Kampage Stimme gegen Fluglärm 18.11.2015 - Landeswahlleiter verweigert Volksbegehren gegen 3. BER-Startbahn Zwischenergebnis
"Die Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. BER-Startbahn protestieren gegen die Entscheidung des Landeswahlleiters, ihnen kein Zwischenergebnis zur Halbzeit der Kampagne mitzuteilen. Sie sind jedoch trotz vieler Hindernisse durch die Behörden zuversichtlich, dass das Volksbegehren ein Erfolg wird.
„Das amtliche Zwischenergebnis ist eine wichtige Gelegenheit, in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu
werden. Es hilft uns zudem, unseren Fortschritt realistisch einzuschätzen und kommende Maßnahmen zu planen. Das wird uns nun verweigert“, sagte Volksbegehrens-Initiator Peter Kreilinger.
Man versuche selbst ständig, den aktuellen Stand in den einzelnen Städten und Gemeinden zu erfragen, stoße aber mitunter auf eine Mauer des Schweigens. „Nach unseren Daten haben sich bislang 21.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger am Volksbegehren beteiligt“, so Peter Kreilinger.
Bisher war es übliche Praxis, zur Halbzeit eines Volksbegehrens den Stand der Beteiligung mitzuteilen. Die Initiatoren sehen sich durch die Verweigerung benachteiligt und fordern den Landeswahlleiter auf, seine Haltung zu ändern.
Das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn am BER will den künftigen Flughafen Schönefeld auf zwei
Start- und Landebahnen beschränken und eine maximale Kapazität von 360.000 Flugbewegungen im Jahr festschreiben. Beteiligen können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger ab 16 Jahren, indem Sie die in den Bürgerämtern ausliegenden Listen unterschreiben oder auf der Website des Volksbegehrens www.stimme-gegen-fluglärm.de ihre Briefwahlunterlagen beantragen."
Pressemitteilung Bündnis der Bügerinitiativen Frankfurt am Main 15.11.2015 - Studienleiter Prof. Dr. Rainer Guski: „Fluglärm ist das Lästigste was wir haben!“ - Ergebnisse der NORAH-Studie auf der ICANA 15 Health vorgestellt
„Hier sterben mehr Menschen am Lärm als am Verkehr.“ Mit diesen Worten kommentierte Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann (Universität Greifswald) als Mitglied des Beirats zur Qualitätssicherung die Erkenntnisse über fluglärmbedingte Krankheitsrisiken. Als gesichert angesehen wird von den Forschern der Zusammenhang zwischen Lärm und vermehrten Herz-Kreislauferkrankungen, Schlaganfällen, tödlichen Herzinfarkten sowie Depressionen.Fluglärm wird - auch bei gemischten Belastungen aus zum Beispiel Flug- und Straßenlärm - aufgrund seiner besonderen Charakteristik bereits ab 40 dB(A) Dauer schallpegel als überragend lästig empfunden. Diese Lästigkeit beeinträchtigt die Lebensqualität und da mit das körperliche und seelische Wohlbefinden. Dieses Wohlbefinden ist unumstritten eine gesundheitsrelevante Größe.Die Schlafstudie hat gezeigt, dass durch die Einführung der nächtlichen Flugbeschränkungen die Zahl der Aufwachreaktionen zwischen 23 und 5 Uhr deutlich zurückgegangen ist. Sie hat allerdings auch gezeigt, dass sich die Anzahl der Aufwachreaktionen zwischen 22 und 23 Uhr nicht vermindert und sich zwischen 5 und 6 Uhr sogar noch weiter erhöht hat. Erst eine Ausweitung der Flugbeschränkungen auf die abendliche und insbesondere auf die morgendliche Randstunde würde den Menschen einen wirklich gesunden Schlaf ermöglichen.„Unsere Aussage ‚Fluglärm macht krank‘ muss nach NORAH ergänzt werden: Fluglärm macht krank und tötet.“ so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen, und weiter: „Deutlich war den Forschern die Unzufriedenheit anzumerken, wie mit den Studienergebnissen in der bisherigen öffentlichen Diskussion und der Berichterstattung umgegangen wird. Die Verharmlosung der festgestellten krankmachenden Effekte durch Lärm ist in unseren Augen oberflächlich, tendenziös und geradezu skandalös. Politik, Luftverkehrswirtschaft und unsere Gesellschaft müssen sich der Diskussion stellen, wie Vorteile und Nachteile des Frankfurter Flughafens wieder in eine Balance gebracht werden.“Das auf dem Gebiet der Lärmwirkungsforschung angehäufte Wissen muss weiter ausgebaut werden. Offene Fragen über Wirkungszusammenhänge, bessere Erfassung von Lärm, Auswirkungen auf schulische Entwicklungen etc. sollten weiter untersucht werden. Allerdings liegen schon jetzt umfassende und abgesicherte Erkenntnisse vor, die bei der anstehenden Überarbeitung des Luftverkehrsgesetzes und des Fluglärmschutzgesetzes berücksichtigt werden müssen. Es darf nicht länger gewartet werden!"
James Beaulieu - DFS-versteckte Wahrheit 11.11.2015
"Was möglich wäre in Frankfurt will die DFS nicht realisieren und das betrifft alle Flughäfen - Weniger Lärm und Abgase"
Bundesvereinigung gegen Fluglärm 11.11.2015 - 15. Novelle des Luftverkehrsgesetzes im Bundesrat
"am 6.11.2015 hat sich der Bundesrat in seinem Plenum mit dem Entwurf der Bundesregierung für die 15. Novelle des Luftverkehrsgesetzes befasst.
Im Ergebnis wurde der Regierungsentwurf vom Bundesrat mit geringfügigen Änderungen gebilligt.
Aus Sicht des Fluglärmschutzes bedeutet dies allerdings keine großen Fortschritte. Ein großer Teil der gesetzgeberischen Vorschläge des Umweltausschusses des Bundesrates, die in einer gemeinsamen Stellungnahme von Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen, Bund für Umwelt und Naturschutz und Verkehrsclub Deutschland begrüßt wurden, war leider nicht mehrheitsfähig.
Es wurde damit auch die Chance vertan, die UVP-Pflicht bzw. eine UVP-Vorprüfungspflicht nicht nur - wie jetzt in der 15. Novelle des LuftVG vorgesehen – auf wesentliche bauliche Änderungen oder einen Neubau eines Flughafens, sondern auch auf wesentliche Änderungen bzw. Neufestlegungen von Flugrouten mit erheblichen Lärmbeeinträchtigungen anzuwenden.
Ein positiver Aspekt des Bundesratsbeschlusses ist der vom Verkehrsausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen auf bis zu 50.000 Euro.
Ebenfalls positiv zu bewerten ist die folgende Entschließung des Bundesrates:
„Der Bundesrat stellt fest, dass mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm weiterer Reformbedarf bei den Rechtsgrundlagen zum Flugverkehr besteht und bittet die Bundesregierung um Prüfung insbesondere folgender Aspekte:
- Stärkung des aktiven Lärmschutzes,
- Verbesserung des passiven Lärmschutzes im Fluglärmschutzgesetz,
- Verbesserung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Flugroutenfestsetzung,
- Verbesserung des Lärmschutzes bei der Festlegung von Flugrouten,
- Senkung der Grenzwerte im Fluglärmschutzgesetz,
- Beschränkung der Flugverkehrskontrollfreigaben auf das notwendige Maß zur Vermeidung nicht zugelassener faktischer Flugrouten.“
Diese Entschließung bereitet hoffentlich den Boden für künftige anspruchsvollere Gesetze zum Schutz vor Fluglärm als die 15te. Novelle des Luftverkehrsgesetze"
Gemeinsame Pressemitteilung der brandenburger Volksbegehren 5.10.2015 - Brandenburger Volksbegehren fordern Gleichstellung ihrer Plakatwerbung mit Wahlen
"Die Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. Startbahn am BER sowie des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung begrüßen den Vorschlag von Verkehrsministerin Schneider für eine zukünftig leichtere Genehmigung von Plakatwerbung für Volksbegehren zu sorgen. Die Initiatoren befürchten jedoch, dass die angekündigte Neuregelung nicht weit genug geht und für die laufenden Volksbegehren zu spät kommt. ...
In Zukunft sollten Plakate im Rahmen von Volksbegehren auch für deren gesamte Laufzeit von sechs Monaten genehmigt werden (1). Weiterhin müssen die Gebühren wegfallen (2) und die Anzahl genehmigter Plakate nicht mehr unbegründet eingeschränkt werden dürfen (3)."
Gemeinsame Presseerklärung der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion 29.9.2015 - Milliardengrab BER – Es wird Zeit für ein Machtwort der Kanzlerin
"600 Brandschutzwände müssen eingerissen, erneuert oder nachgebessert werden, so beichtete es Flughafenchef Karsten Mühlenfeld gestern im BER-Sonderausschuss. Heute nun berichtet die http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/flughafen-ber-auch-parkhaeuser-ein-sanierungsfall B.Z ., dass nun auch die Parkhäuser schon vor Eröffnung ein Sanierungsfall sind. Bröckelnder Putz und Risse lassen Gutachter an deren Standsicherheit zweifeln. Nicht genug damit, auch sollen falsche Bleche verlegt worden sein, die nur für die Hälfte der für Entrauchungskanäle vorgeschriebenen Temperaturen bei Brandhitze tauglich sind. In kleinen Dosen, so wie es gerade nicht mehr zu verbergen ist, wird dem Steuerzahler schonend beigebracht, wie schlimm es um den BER steht!
Ausgerechnet die beiden Verantwortlichen, Geschäftsführer Mühlenfeld und Staatssekretär Bretschneider, die gestern noch keine Kenntnis von dieser neuen Panne hatten, tönen selbstbewusst und bei völliger Ahnungslosigkeit, dass es länger dauern würde neu zu bauen als fertig zu stellen.
Ob es tatsächlich an dem ist, kann getrost bezweifelt werden und letztlich nur ein unabhängiges Gutachten, das auch die gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen abwägt, klären. Zudem ist das nur die eine Seite der Medaille. Die andere und viel wichtigere Seite der Medaille ist: Der Standort ist falsch!
Die Politik in beiden Ländern träumt vom BER und scheint noch immer nicht mitbekommen zu haben, wie sich Berlin und sein Brandenburger Speckgürtel verändert haben, bzw. gerade dabei sind, sich zu verändern!
Berlin und sein Umland gehören zu den Gebieten mit dem größten Bevölkerungswachstum in Deutschland. Seit dem sogenannten Konsensbeschluss v. 28.05.1996 sind nunmehr ca. 19 Jahre vergangen. In dieser Zeit sind die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung nahezu explodiert.
So hat Teltow ein Bevölkerungswachstum von 58% (1996 = 15.488 Einw., 2014 = 24.609), die Gemeinde Mahlow-Blankenfelde ebenfalls von 58% (von 16.407 auf 25.989) und die Stadt Falkensee sogar von 63 % (von 25.640 auf 41.777)!
In Berlin ist die Bevölkerung in den letzten 3 Jahren jeweils um mehr als 45.000 Einwohner gewachsen (Hauptzuzugsgebiete: Bulgarien, Rumänien, Italien und Polen) und es ist abzusehen, dass dieses Bevölkerungswachstum nicht abebbt, sondern disproportional zunehmen wird.
Deshalb fordern wir:
- Stoppen Sie die Arbeiten am falschen Standort! Hören Sie auf, einen faktisch innerstädtischen Großflughafen zu bauen!
- Wir fordern den Bau eines konkurrenzfähigen frei finanzierten Flughafens mit Perspektive zum Wohle der Region Berlin-Brandenburg an einem geeigneten Standort
- Wir fordern die sinnvolle Nachnutzung der bisher errichteten BER-Bauten und den dringend erforderlichen Bau von Wohnungen auf den freien Flächen des BER-Geländes, welches immerhin 40% größer ist als der Stadtbezirk Kreuzberg
Einen Flughafen baut man nicht für die nächsten 10 oder 20 Jahre – einen zukunfts- und entwicklungsfähigen Flughafen baut man für die nächsten 50-100 Jahre!
Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sprechen Sie ein Machtwort!
BER = Falscher Standort, falscher Bauherr, falsche Planung, inkompetente Verantwortlichkeiten und Kontrolleure!
Beenden Sie diesen Unfug, der weder zu den Wertevorstellungen unserer Gesellschaft passt, noch ein Aushängeschild für Deutschland ist!"
Gemeinsame Presseerklärung der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion 23.9.2015 - Jetzt die Reißleine ziehen! Keinen weiteren Euro für das Milliardendesaster BER am falschen Standort
"Im Auftrag von über 100.000 Bürger Berlins und Brandenburgs wenden sich die Unterzeichner an die Volksvertreter in den Parlamenten Berlins und Brandenburgs: Wie lange wollen Sie sich als Abgeordnete noch mit Falschaussagen der FBB abfinden und Ihre Kontrollaufgaben versäumen? Wie lange wollen Sie durch Untätigkeit oder Desinteresse dem kriminellen Treiben auf der BER-Baustelle Vorschub leisten?
Am 11. Dezember 2014 fragte Martin Delius, der auch Vorsitzender des BER-Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus ist, den Senat schriftlich: „Trifft es zu, dass in Bereichen des Terminals des Flughafens Berlin Brandenburg zu hohe Deckenlasten festgestellt wurden? Wenn ja, in welchen Bereichen?“ BER-Aufsichtsratsvorsitzender und Regierender Bürgermeisters Berlins Michael Müller (SPD) antwortete damals: „Nach Angaben der FBB wurden in keinem Bereich des Terminals des Flughafens Berlin Brandenburg zu hohe Deckenlasten festgestellt.“ Auf die Nachfrage von Delius, welche Maßnahmen nach Feststellung zu hoher Deckenlasten in welchen Bereichen ergriffen wurden, wurde geantwortet: „Nach Angaben der FBB waren Maßnahmen wegen zu hoher Deckenlasten nicht erforderlich.“
Diese vorsätzlichen Lügen der FBB gegenüber den Parlamenten sind kein Einzelfall. Bereits im Oktober 2012 wurde gemutmaßt, http://www.focus.de/finanzen/news/zweifel-an-standfestigkeit-versinkt-der-berliner-pannen-flughafen-im-sand_aid_871092.html dass der BER im märkischen Sand versinkt, weil es Probleme mit dem Untergrund gäbe.
Der Regierende Bürgermeister Wowereit (SPD) antwortete auf entsprechende Anfragen der Piraten: „Es gab und gibt bis zum heutigen Zeitpunkt keine problematischen Entwicklungen“.
Nur einen Monat zuvor, im September 2012 hatten 3 Mitglieder der CDU-Fraktion des Brandenburgischen Landtages http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/ber-baustelle-baumaengel-beweis-fotos-cdu-brandenburg-berlin,7169128,17191042.html bei einer Besichtigung der Baustelle erschreckende Feststellungen von Rissen u.a. in tragenden Pfeilern im Untergeschoss des Terminals gemacht. Konsequenzen sind nicht bekannt.
Weit davor, zum Jahreswechsel 2011 zu 2012, sollen die Rauchgasventilatoren mit doppelter Last als zulässig montiert worden sein. Erst die Veröffentlichung eines BILD-Zeitungsberichtes fast 4 Jahre später, veranlasst die Bauaufsichtsbehörde von Landrat Loge (SPD) zum Einschreiten durch die Verfügung eines Baustopps.
Diese organisierte Verantwortungslosigkeit, die nicht nur das Unternehmen FBB betrifft, sondern sich durch alle beteiligten Gremien wie Gesellschafter, Aufsichtsrat und Behörden zieht wie ein roter Faden, gehört radikal beendet.
Wir fordern Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und alle, die eine politische Verantwortung am Projekt BER tragen auf, jetzt sofort die Reißleine zu ziehen: Beenden Sie die Bauarbeiten am Flughafen BER am falschen Standort und stoppen Sie die gigantische Vernichtung und Umverteilung von Steuergeldern!
.....
Berlin hat einen jährlichen Zuzug von ca. 40.000 Menschen (in diesem Jahr sollen es sogar ca. 70.000 Personen werden). Diese Entwicklung wird voraussichtlich auch weiter andauern, so dass dafür beträchtlicher Raum für Wohnungsbau benötigt wird. Die Konsequenz kann somit nur sein: Bauen Sie Wohnungen auf dem freien Areal des jetzigen BER, das verkehrsmäßig hervorragend angeschlossen und immerhin 40 % größer als Kreuzberg ist - Wohnungen zur Beseitigung der Wohnungsknappheit und zur Sicherung bezahlbarer Mieten."
Pressemitteilung 18.8.2015 - 80.000 Stimmen gegen Fluglärm und Umweltverschmutzung
Kampagne zum Volksbegehren gegen die 3. Startbahn am BER vorgestellt
"Mit einem Volksbegehren wollen Umweltinitiativen und betroffene Anwohner eine dritte Startbahn am BER verhindern und die Zahl der Flugbewegungen auf 360.000 pro Jahr gesetzlich begrenzen. Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung. In Potsdam präsentierten die Initiatoren am Dienstag die Kampagne „Stimme gegen Fluglärm“.
In den nächsten sechs Monaten können alle Brandenburger ab 16 Jahre in ihren zuständigen Bürgerämtern für das Volksbegehren unterschreiben oder ihre Briefwahlunterlagen anfordern.
Kampagne erleichtert Abgabe der Unterschrift
„Die Kampagne konzentriert sich auf die Belastungen, die durch eine 3.Startbahn für die Umwelt und die Menschen in der Region entstehen“, erläuterte Stefanie Waldvogel, eine der Initiatoren des Volksbegehrens. „Neben der flächendeckenden Plakatierung werden wir mit Infoständen, Briefen an rund 250.000 betroffene Haushalte und Hausbesuchen die Bürger von der Notwendigkeit ihrer Unterschrift überzeugen.“
Den Bürgern wird die Unterschriftabgabe soweit erleichtert, wie es rechtlich möglich ist. Auf www.stimme-gegen-fluglärm.de <http://www.stimme-gegen-fluglaerm.de> , über Facebook oder den QR-Code auf Plakaten können direkt die Briefwahlunterlagen beantragt werden. An vielen Infoständen werden Tablets für den Briefwahlantrag bereitstehen.
Während der kommenden sechs Monate setzen die Aktivisten voll auf Bürgerbeteiligung und das Internet. Online werden der Kampagnenablauf koordiniert, Spenden gesammelt und neue Unterstützer geworben, die sich gleich mit Aktionsideen versorgen können.
Bereits in der ersten Phase gelang es, deutlich mehr als die notwendigen 20.000 Unterschriften zu sammeln. Mit dem Volksbegehren startet nun die zweite Phase hin zu einer Volksabstimmung, die den Ausbau direkt gesetzlich verhindern soll. Hierfür sind 80.000 Stimmen erforderlich.
3. Startbahn schafft doppelte Mehrbelastung
Carl Ahlgrimm, Bürgermeister von Großbeeren und Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld, will die 3. Startbahn verhindern, weil dadurch die gesamte Region stärker belastet würde. „Mehr Gemeinden werden dann überflogen und gleichzeitig schafft man die Basis für eine Verdoppelung der Flugbewegungen.“
Im Umfeld anderer Großflughäfen stiegen die Zahlen der Erkrankungen durch Fluglärm. Die Abgase der tief fliegenden Maschinen seien für Menschen und Umwelt gleichermaßen schädlich. „Welche Wirkung das Fliegen auf unser Klima hat, ist bekannt.
Ich finde es absurd, dass weitere Steuergelder ausgerechnet in den Ausbau der Infrastruktur für den Flugverkehr fließen sollen“, so Ahlgrimm.
Begrenzung des Flughafens oder Ausstieg aus den gemeinsamen Verträgen
Der Gesetzentwurf schreibt im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und im Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg die Begrenzung des BER auf höchstens zwei Start- und Landebahnen fest. Maximal 360.000 Flugbewegungen im Jahr wären danach zugelassen, was der aktuellen Höchstkapazität des BER entspricht.
Sollte Berlin diesen Änderungen widersprechen, müsste Brandenburg aus den gemeinsamen Verträgen aussteigen. Neue Vereinbarungen dürften dann nur unter Ausschluss aller BER-Themen neu verhandelt werden. Das Volksbegehren will damit ein bekanntes Problem umgehen: Unter Verweis auf den gemeinsamen Vertrag mit Berlin wurde der Gesetzentwurf im Landtag beim letzten Mal abgelehnt."
Gemeinsame Presseerklärung 30.4.2015 - B E R L I N E R M A N I F E S T
"Anlässlich des Tages gegen Lärm fand am Abend des 29.4.2015 ein Treffen zahlreicher Vertreter von Bürgerinitiativen und -bündnissen der fluglärmbetroffenen Regionen Deutschlands statt. Sie erkannten die große übereinstimmende Anzahl von Problemen und Gefahren für Gesundheit und Lebensqualität der Menschen.
Die Unterzeichnenden erklären, dass sich nunmehr die Bürgerinitiativen als bundesweite Allianz für gemeinsames Handeln zusammengeschlossen haben."
Pressemitteilung Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. 28.4.2015 - Schnelle Erfolge beim Kampf gegen Fluglärm gefordert
"Jeder dritte Bürger fühlt sich in Deutschland von Fluglärm belästigt. Der Grund liegt im zunehmenden Luftverkehr und den ungezügelten Ausbauten der großen Flughäfen wie Frankfurt oder Berlin, aber auch in einer Unzahl regionaler Flughäfen, deren Betrieb nur mit massiver Subventionierung möglich ist, so der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Helmut Breidenbach. (Anm.: bei einem Anteil des Flugverkehrs am Verkehrsmix von nur 10 Prozent)
Internationaler Tag gegen Lärm am 29.4.2015
Bereits am Tage ist die Umweltkapazität in einigen Regionen überschritten, auch deswegen muss vor allem der Schutz der Nachtruhe durch weitergehende Betriebsbeschränkungen gesichert werden. Durch Unvermögen und Planungspannen sind am neuen Flughafen BER vor Inbetriebnahme der neuen Südbahn bis heute nur wenige Menschen vor Fluglärm geschützt. Beim beabsichtigten Bau der dritten Start- und Landebahn in München würden Gemeinden durch Flugschneisen völlig zerrissen oder nahezu unbewohnbar. Am Flughafen Düsseldorf unternimmt die NRW-Landesregierung einen erneuten Versuch, den Angerlandvergleich auszuhebeln und auf kaltem Weg die Stundeneckwerte für die Flugbewegungen auf ein unerträgliches Maß zu erhöhen. Bereits heute werden dort an der lautesten Messstelle um 70 dB(A) beim Dauerschallpegel erreicht. Das bedeutet Gesundheitsgefährdung pur, so Breidenbach.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm fordert die Bundesregierung auf, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten besseren Schutz vor Fluglärm, vor allem in der Nacht, umgehend zu verwirklichen. Dabei muss der aktive Schallschutz Vorrang vor passivem haben. Das Warten auf vermeintlich lärmärmere Flugzeuge in 20 oder 30 Jahren reicht nicht aus. Beim Kampf gegen Fluglärm sind schnelle Erfolge notwendig. Dazu gehören auch eine Deckelung des Fluglärms und Vorgaben zur stetigen Reduzierung durch die Einführung von Lärmminderungskonzepten an allen größeren Flughäfen.
Durch militärischen Fluglärm werden heute einzelne Regionen übermäßig belastet. Hier gilt es eine Entzerrung anzustreben und vornehmlich Luftübungsräume zu nutzen, die über weitgehend unbewohnten Gebieten die geringste Anwohnerbelastung bewirken. Dabei sollte auch auf die in- und ausländischen Streitkräfte eingewirkt werden, vereinbarte Ruhezeiten sowie den Schutz der Nachtruhe einzuhalten. Bei der anstehenden Novellierung des Fluglärmgesetzes muss der militärische Fluglärm dem zivilen gleichgesetzt werden – für beide Lärmarten muss der Schallschutz künftig schon bei geringeren Grenzwerten als heute einsetzen."
ABB Pressemitteilung 28.4.2015 - Dritte BER-Startbahn: Landtag muss das Begleitgesetz beschließen!
"Am Donnerstag entscheidet der Brandenburger Landtag, ob er die „Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berln-Brandenburg (BER)“ annimmt oder ablehnt. Weil die Zeichen auf Ablehnung der Volksinitiative stehen, hatten die Initiatoren der Volksinitiative am 24. März in der Anhörung der Volksinitiative im Infrastrukturausschuss die Idee zu einem Begleitgesetz zum Landesplanungsvertrag mit Berlin ins Spiel gebracht.
Dieses vom Landtag zu beschließende Gesetz verpflichtete die Vertreter des Landes Brandenburg in der gemeinsamen Landesplanungskonferenz mit Berlin und in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft dazu, bei Abstimmungen über Pläne zur Kapazitätserweiterung und insbesondere den Bau einer dritten Startbahn stets und immer von ihrem sowohl im Gesellschaftervertrag als auch im Landesplanungsvertrag mit Berlin fixierten faktischen Vetorecht Gebrauch zu machen.
Weil diese Begleitgesetz-Idee am 24. März im Infrastrukturausschuss auf großes Interesse der Ausschussmitglieder stieß, leiteten die Initiatoren der Volksinitiative am 2. April den vollständigen, zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurf zu diesem Begleitgesetz dem Infrastrukturausschuss und den Geschäftsstellen aller Landtagsfraktionen zu.
Nun behauptet eine - juristisch ziemlich dünne, die Argumente der Volksinitiative für die rechtliche Zulässigkeit des Begleitgesetzes vollkommen außen vor lassende - Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdiensts, das vorgeschlagene Begleitgesetz verstoße gegen die Landesverfassung.
Dass das Begleitgesetz nicht der Landesverfassung widerspricht und somit rechtlich machbar ist, belegt ein Gutachten von Dr. Franz Günter Siebeck (München) vom 24. April, das dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt ist. Sein Gutachten stützt sich in starkem Maße auf die rechtlichen Einschätzungen ehemaliger Bundesverwaltungsrichter.
Peter Kreilinger, einer von 12 Initiatoren der Volksinitiative, äußert sich wie folgt:
„Mehr Schmierentheater geht nicht. Da behaupten die Landesregierung und die ganz überwiegende Mehrheit der Landtagsfraktionen immer wieder, sie schlössen eine dritte Bahn aus. Aber sie unternehmen nichts, gar nichts, um das auch umzusetzen.
Nicht nur geben sie selbst keine Untersuchung in Auftrag, wie man ihren Willen umsetzen könnte. Sie torpedieren auch fundierte Vorschläge von Rechtsexperten mit unsinnigen Aussagen und juristischen Halbwahrheiten.
Zu nahezu jedem Gesetzgebungsvorgang gibt es irgendwen, der behauptet, das gehe nicht. Kaum ein Steuergesetz ohne verfassungsrechtliche Bedenken, die Mietpreisbremse, von zahlreichen Verfassungsrechtlern für verfassungswidrig gehalten, die Euro-Rettung, von Top-Juristen angegriffen.
Wenn etwas jedoch wirklich politisch gewollt ist, versucht man es und findet einen Weg. Und dann man geht diesen Weg, selbst wenn irgendjemand sagt, es gebe Bedenken. Doch hier sind Schauspieler am Werk. Sie wollen einen Flughafen der Großmannssucht und ohne jede Rücksicht auf die Geschädigten.
Viel wird über den Einfluss der Wirtschaft in der Politik lamentiert. Doch wenn Politik Wirtschaft macht bzw. Unternehmer spielt, erreicht die Rücksichtslosigkeit ihr Höchstmaß. Man kann den Bürgern nur zurufen: Lasst Euch nicht weiter täuschen und belügen!
Wenn der Landtag sowohl die Volksinitiative als auch den Vorschlag für ein Begleitgesetz ablehnt, steht fest, dass die 3. Bahn kommt. Zehntausende Flughafenanwohner werden schon bald definitiv wissen, ob sich die Mehrheit der Landtagsabgeordneten einen feuchten Kehricht um sie schert.“"
Gemeinsame Pressemitteilung 24.4.2015 - Lärm macht krank!
Eine WHO-Studie schätzt, dass jedes Jahr allein in Westeuropa eine Million gesunder Lebensjahre verloren gehen. Lärm ist damit ein vorsätzlicher Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines jeden Betroffenen. Gesundheit ist ein Menschenrecht – steuersubventionierte Billigflüge nicht!
Um auf diese und andere Probleme aufmerksam zu machen, unterstützen das Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB), der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB e.V.) und das Bündnis SüdOst gegen Fluglärm (BüSo) aktiv die nachfolgenden Veranstaltungen: (siehe oben!)
ABB: Manfred Kurz, Sprecher Berlin | Markus Sprissler, Sprecher Brandenburg
BVBB e.V.: Christine Dorn, Vorsitzende
BüSo: Marianne Häusler, Sprecherin
www.abb-ber.de | www.bvbb-ev.de | www.buendnissuedost.de
Pressemitteilung ABB 24.3.2015 - Keine Erweitung der Flugbewegungskapazität, keine 3. Startbahn! Ausbau des BER-Standorts in Berlin-Schönefeld stoppen!
"Heute um 14 Uhr werden die Vertreter der „Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg (BER)“ vom Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtags angehört. Vor der Anhörung findet um 13 Uhr eine Mahnwache am Fortunaportal (Am Alten Markt) statt!!!
Die Volksinitiative fordert, dass der Landtag die Landesregierung beauftragt, die Aufnahme des Verbots einer dritten Startbahn und die Untersagung einer Erweiterung der Flugbewegungskapazität des Flughafens BER in die gemeinsame Landesplanung mit Berlin durchzusetzen. Sollte der Landesplanungspartner Berlin der Aufnahme dieser beiden Ziele in die gemeinsame Landesplanung nicht zustimmen, fordert die Volksinitiative die Kündigung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags mit Berlin. Anschließend könnte das Land Brandenburg die Forderungen der Volksinitiative in Eigenregie umsetzen. Kommt es zur Kündigung, wäre der Abschluss eines neuen Landesplanungsvertrags mit Berlin nur dann zulässig, wenn der Flughafen BER aus ihm ausgeklammert und in der landesplanerischen Zuständigkeit des Landes Brandenburg bliebe.
Peter Kreilinger, einer von zwölf Initiatoren der Volksinitiative, äußerte sich wie folgt:
„Es gibt keinen einzigen Landtagsabgeordneten, der den Bau einer dritten Startbahn am BER-Standort Berlin-Schönefeld befürwortet. Im Koalitionsvertrag steht, dass die beiden Regierungsparteien SPD und DIE LINKE gegen den Bau einer dritten Startbahn sind. Wir erwarten, dass wir mit offenen Armen empfangen werden.
Wir fordern, dass der im rot-roten Koalitionsvertrag artikulierte politische Wille jetzt endlich in Gesetzesform fixiert wird, damit die Planfeststellungsbehörde genau weiß, wie sie mit Anträgen der Flughafengesellschaft auf Genehmigung der Planung einer dritten Startbahn oder zusätzlicher Vorfelder umzugehen hat.
Der vollkommen ungeeignete, weil dicht umsiedelte Standort des BER in Berlin-Schönefeld darf nicht ausgebaut werden. Schon die planfestgestellten 360.000 Flugbewegungen pro Jahr sind an diesem falschen Standort zu viel und eine ernste Bedrohung der Gesundheit zehntausender Anwohner.“"
Christine Dorn, Eckhard Bock, Christoph Schulze 8.1.2015 - Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste - Bei Zweifeln in den Wiederspruch - Ärger mit dem Schallschutz und kein Ende
"Der Flughafen wälzt Risiken auf die Bürger ab
„Mit diesen Anspruchsermittlungen wird den Bürgern eine Zusage gemacht, bis zu welcher Höhe der Flughafen sich selbst !!!! verpflichtet sieht, die Kosten für Schallschutz zu erstatten.“ Die Bürger aber sollen alle Risiken tragen: Sie sollen die Baumaßnahmen beauftragen, sich damit die Ingenieur- und Planungsleistungen aus der ASE mit dem Leistungsverzeichnis zu eigen machen, sollen Bauherr sein, die Bauüberwachung und Bauabnahme verantworten und sich bei Gewährleistungsfragen mit den Baufirmen auseinandersetzen und sind als Auftraggeber auch dann zur Bezahlung der Baufirmen verpflichtet, wenn der Flughafen verzögert oder nicht vollständig zahlt. Der Flughafen wiederum behält sich vor, nur genau die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu erstatten und verlangt schon bei kleinsten Abweichungen teure Prüfzeugnisse, sonst zahlt er nicht“, so Christoph Schulze. Dieses Verfahren bürdet den Bürgern hohe Risiken und Verantwortung auf, die die Bürger weder übernehmen wollen noch können, schließlich sind sie in der Regel keine Baufachleute."
Jahr 2014
Friedrichshagener Bürgerinitiative 18.12.2014 - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Müggelseeroute
"Heute verkündete das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung zur Revision der Klage der Naturfreunde e.V., Landesverband Berlin, und 8 Privatklägern zur Festlegung der sog. Müggelseeroute ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss. Die Klage des Umweltverbands und mehrerer Grundstückbesitzer wies der 4. Senat als unbegründet zurück. ...
Mit der heutigen Entscheidung steht wohl fest: Es gibt kein staatliches Planungsverfahren und auch keinerlei Schutzgebietskategorien, die dem Bürger die Gewähr bzw. den Vertrauenschutz garantieren, nicht mit Flugverkehr oder sogar einer Hauptflugroute über dem Kopf belastet zu werden.
Was im Straßenverkehr undenkbar ist, dass z.B. über Nacht einfach das Schild “Tempo 30″ abgeschraubt und durch das Schild “Autobahnzufahrt” ersetzt wird, ist im Luftverkehr somit jederzeit rechtmäßig."
BVBB-Presseinfo 9.12.2014 -Sind Recht und Gesetz je nach Kassenlage flüchtig?
"Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 8.12.2014 zur FBB-Lärmschutzpraxis ist nicht geeignet, Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Rechtsprechung zu fördern. Wenn Prozesserklärungen vor dem höchsten Verwaltungsgericht der Bundesrepublik nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen und von einem Landesgericht zur Makulatur erklärt werden können, drängt sich der Eindruck von Recht nach Kassenlage und Rechtsprechung nach Gutsherrenart auf. Offenbar wiegt für die Justiz das staatliche Bedürfnis nach Sparen am Bürger höher als dessen Schutz, hebelt Geld jegliches Gesetz aus. Der BVBB e.V. hatte durch ein Mitglied des Vereins gegen das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geklagt, weil diese nicht dafür Sorge tragen, dass Schutzmaßnahmen laut Planfeststellung des Flughafens Berlin Schönefeld umgesetzt werden.
Konkret wurde beklagt, dass eine am 21.09.2011 vor dem BVerwG abgegebene Prozesserklärung von Aufsichtsbehörde und Flughafen nicht umgesetzt wird. Diese Prozesserklärung fußte auf einem Kompromissvorschlag des Obergerichtes, weil es eine Diskrepanz der Lärmschutzansprüche lt. Planfeststellungsbeschluss auf Basis der Geradausflugrouten und der nun in Rede stehenden um 15° divergierenden Flugrouten gab. Der Vorsitzende Richter begründete das Erfordernis einer Übereinkunft damit, dass Flugrouten „flüchtig“ seien. Die Flughafengesellschaft hatte bewusst Geradeaus-Flugrouten geplant, beantragt und planfeststellen lassen, um die Lärmschutzgebiete im dicht besiedelten Umland des Flughafens klein und finanzierbar zu halten. Die Aufsichtsbehörde musste am 21.09.2011 im Gerichtssaal verbindlich erklären, dass sich einerseits für die so genannten Alt-Betroffenen durch die neuen Flugrouten nichts ändern wird. Die Daten zu Flugbewegungszahlen, Flugzeugtypen und Flugrouten aus dem Planfeststellungsbeschluss sollten weiterhin Grundlage für die Dimensionierung des Schallschutzes (Verschlechterungsverbot) bleiben. Andererseits aber forderte das Gericht auch, dass alle durch die neuen divergierenden Flugrouten erstmalig oder stärker Betroffenen schnellstmöglich den gleichen Schutz nach Planfeststellung erhalten sollen. Weil das Ministerium damit akzeptierte, dass möglicherweise auch betroffene Menschen in den Genuss von Schallschutz kämen, die bei Definition der neuen Schallschutzgebiete nach divergierenden Flugrouten geringere Ansprüche hätten, bekräftigte der damalige brandenburgische Staatssekretär und heutige stellv. Aufsichtsratsvorsitzende der FBB, Rainer Bretschneider in der Berliner Zeitung vom 22.09.2011 das zugesicherte Verschlechterungsverbot: „Im Zweifel für den Lärmschutz“. Im Zusammenhang mit der Gewährleistung des Schallschutzes für die Anwohner der Südbahn vor deren Inbetriebnahme zeigte sich jedoch, dass die Flughafengesellschaft systematisch die sich aus der Prozesserklärung ergebenden Pflichten ignoriert, Berechnungen zum Schallschutz ausschließlich auf Basis der neuen divergierenden Flugrouten vornimmt und die Aufsichtsbehörde tatenlos zusieht bzw. diesen Betrug an den Betroffenen duldet, damit beide gegen geltendes Recht verstoßen.
All das hatte für das OVG ebenso wenig Bedeutung, wie die vor dem Bundesverwaltungsgericht am 21.09. 2011 abgegebenen Prozesserklärungen der Aufsichtsbehörde und Flughafengesellschaft. Offenbar sind für das OVG vor dem BVerwG abgegebene Prozesserklärungen nunmehr „flüchtig“. Eine
Revision gegen dieses Schandurteil ließ das Gericht nicht zu. Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wird der BVBB eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision prüfen."
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. 5.11.2014 - Bundesvereinigung gegen Fluglärm begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Luftverkehrssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5.11.2014 entschieden, dass die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist und nicht die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen oder der Passagiere verletzt. Dazu erklärt Helmut Breidenbach, Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Fluglärm: „Wir sind froh, dass die Luftverkehrssteuer bleiben kann. Diese Steuer ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kostenwahrheit und Subventionsabbau. Denn ausgerechnet das Flugzeug als umweltschädlichstes Fortbewegungsmittel wird bislang steuerlich privilegiert und schafft damit eine auch ökonomisch bedenkliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Bus und Bahn. Der gewerbliche Luftverkehr ist befreit von der Mineralölsteuer, der Ökosteuer und der Mehrwertsteuer auf internationale Tickets. Für einen großen Teil der durch Fluglärm oder Abgase verursachten Schäden muss die Allgemeinheit aufkommen. Da ist es nur konsequent, wenn die Nutzer des Verkehrsmittels
„Flugzeug“ einen Kostenbeitrag leisten.“"
Fluglärmkomission Frankfurt 4.11.2014 - NORAH-Studie: Ergebnisse Kindermodul veröffentlicht
"Die Ergebnisse des Kindermoduls auf einen Blick:
- Fluglärm verringert die Leseleistungen: 10 Dezibel höhere Dauerschallpegel verzögern das Lesenlernen um 1 Monat, 20 Dezibel höhere Dauerschallpegel führen zu 2 Monaten Leselernverzögerung
- Die insgesamte hohe Lebensqualität der Kinder ist durch Fluglärm leicht beeinträchtigt.
- Kinder in stark fluglärmbelasteten Gebieten erhalten häufiger ärztlich verordnete Medikamente. Darüber hinaus ist bei ihnen häufiger eine Sprech- oder Sprachstörung diagnostiziert worden.
- Fluglärm stört den Unterricht beträchtlich: Der Unterricht wird durch Fluglärm unterbrochen und die Aufmerksamkeit der Kinder abgelenkt."
Keine 3. Startbahn am BER 15.10.2014 - Rot-rot lehnt die 3. BER-Startbahn ab? Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann!
"Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE steht zu lesen, die zukünftige rot-rote Regierung des Landes Brandenburg lehne den Bau einer dritten Startbahn ab.
Wir halten das für ein zum Schein abgegebenes politisches Lippenbekenntnis. Denn es findet sich kein Wort im Koalitionsvertrag, wie und wann die neue, alte Landesregierung wirksame Schritte zur Verhinderung der 3. Bahn zu unternehmen gedenkt. Dazu hätte sie im Übrigen schon in den vergangenen Jahren jederzeit die Möglichkeit gehabt, allein: sie hat nichts Wirksames unternommen."
Pressemitteilung 16.9.2014 - Koalitionsverhandlungen in Brandenburg – Das
Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin Brandenburg (ABB) fordert die
die Koalitionäre auf, weitere Finanzhilfen für den BER an die Durchsetzung
eines Nachtflugverbotes von 22-6 Uhr zu koppeln
„Wir fordern die zukünftige Regierung Brandenburgs auf, die Bereitstellung zusätzlicher Finanzhilfen aus Steuermittel für den BER von der Durchsetzung des Nachtflugverbotes abhängig zu machen. Da der Gesellschaftsvertrag der Flughafengesellschaft Einstimmigkeit bei der Festlegung des Finanzplanes
vorsieht, ist dies eine Option und bietet Brandenburg den nötigen Gestaltungsspielraum!
Zudem sollte verbindlich im Koalitionsvertrag aufgenommen werden, dass am Standort Schönefeld keine 3. Start- und Landebahn gebaut wird. Eine dazu laufende Volksinitiative wird vom ABB aktiv unterstützt. Von der neuen Landesregierung erwarten die Bürgerinitiativen darüber hinaus ein Verkehrskonzept, wie das zu erwartende Flugaufkommen langfristig planungstechnisch abgesichert werden soll.
Mit Wirkung zum 24.09.2014 sind zwei der vier Sprecher, Matthias Schubert und Robert Nicolai, aus persönlichen Gründen von ihrer Sprechertätigkeit im ABB zurückgetreten. Die im ABB organisierten Bürgerinitiativen aus Berlin und Brandenburg dankten Matthias Schubert und Robert Nicolai für ihren
unermüdlichen und kräftezehrenden Einsatz gegen die zu erwartenden fatalen Auswirkungen des BER auf die Region. Das Aktionsbündnis wird die Arbeit zielstrebig fortsetzen. Schwerpunkte sind die Bündelung der Kräfte der im Aktionsbündnis vertretenen Bürgerinitiativen und die aktive Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Vereinen und Bündnissen, um über die negativen Auswirkungen des falsch gewählten Großflughafenstandortes aufzuklären und eine nachhaltige Verkehrspolitik zu fordern, die Klimaschutz genauso in den Blick nimmt, wie die Gesundheit der Anwohner. Nicht die kurzfristigen
Gewinne defizitärer Airlines, die nur mit massiven Subventionierungen ihre Dumpingpreise anbieten können und bei denen die Kosten von chronischen Erkrankungen und Berufsunfähigkeit weder in den Last-Minute-Angeboten noch in den Gewinnbilanzen ausgewiesen sind, sondern eine verantwortungsvolle
Politik zum Wohle der Bürger sollte das Maß der Dinge für die zukünftige Landesregierung sein."
Pressemitteilung 23.9.2014 - Sprecherwechsel im ABB
"ABB-Sprecher MATTHIAS SCHUBERT (Kleinmachnow) und sein Stellvertreter ROBERT NICOLAI (Rangsdorf) legen zur abb-Sitzung an diesem Mittwoch in Teltow ihre Ämter nieder. ... SCHUBERT war Anmelder der bislang größten Demonstration der Fluglärmgegner: Am 23. Januar 2011 demonstrierten am Flughafen Schönefeld nach polizeilichen Angaben mehr als 13.000 Bürger gegen die neuen Flugrouten. In der Folgezeit übernahmen SCHUBERT und NICOLAI für mehr als 10 Großdemonstrationen persönliche Verantwortung, als Vertreter des Brandenburger Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr führten sie das Volksbegehren in der zweiten Stufe mit rund 106.000 Stimmen zu einem sensationellen Erfolg. Das Volksbegehren wurde vom Landtag am 27. Februar 2013 angenommen und ist damit das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg überhaupt.
Pressemitteilung Friedrichshagener Bürgerinitiative 11.4.2014 - Abgeordnete der Berliner Regierung opfern Gesundheitsschutz dem Milliardengrab BER
"Die Volksinitiative „Nachtflugverbot“ ist von den Abgeordneten der Regierungsfraktion aus SPD und CDU am 10. April abgelehnt worden. Damit finden keine Verhandlungen zwischen Berlin und Brandenburg über ein Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr am BER und für Tegel statt. Der medizinisch begründete, notwendige Gesundheitsschutz wird den Bürger Berlins und Brandenburgs verweigert. ...
Die Vertreter der Volksinitiative können nicht nachvollziehen, warum die Bürger für das völlig missratene Projekt „BER“ mit ihrer Gesundheit bezahlen sollen. Es scheint so, dass der Senat die am Abend des 10. April bekannt gewordenen 1,1 Milliarden Euro, die der Flughafen erneut als Nachschuss braucht, auf Kosten der Gesundheit der Menschen „erwirtschaften“ will. Dies soll durch die Durchsetzung eines rücksichtslosen Flugbetriebes in der Nacht und den frühen Morgenstunden passieren. Diese „Wirtschaftlichkeit“ macht krank. ...
Die Politik begreift scheinbar noch nicht einmal, dass die Bürger und nicht der Flughafen vor Lärm zu schützen sind."
Pressemitteilung Bündis der Bügerinitiativen an Fankfurkt/Main 11.2.2014 - Kosteneffizienz der Luftverkehrsindustrie vor Gesundheitsschutz der Menschen - Verkehrsausschuss des EU Parlaments stimmt über die Verordnung zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union ab
"Lärmschutzmaßnahmen werden zwar weiterhin von den nationalen Behörden getroffen, aber diese müssen sich nach dem sogenannten „ausgewogenen Ansatz der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO“ richten. Danach unterliegen Lärmschutzmaßnahmen ausschließlich Kosteneffizienzbetrachtungen. Kosten für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit von Flughafenanwohnern, die durch Schlafentzug und Dauerstress geschädigt werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Mit dieser Bewertung des Gesundheitsschutzes verstößt die EU gegen ihr erklärtes Ziel nach Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus in Europa."
Pressemitteilung der Friedrichshagener Bürgerinitiative 8.1.2014 - Berliner Volksinitiative Nachtflugverbot” erfolgreich
"Die Friedrichshagener Bürgerinitiative appelliert an die Abgeordneten aller Fraktionen, den Willen der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt für mehr Nachtruhe in Tegel, Schönefeld und am BER anzuerkennen. Die Bürgerinitiative wird dazu in den kommenden Wochen Gespräche mit Abgeordneten führen und ihnen neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus nationalen und internationalen Studien über die krankmachende Wirkung von Fluglärm vorstellen. Eine alternierende Verteilung der An- und Abflüge, wie von Flughafenkoordinator Bretschneider jüngst vorgestellt, würde dies nicht mindern, sondern ´Schlaflosigkeit im Schichtbetrieb´ bedeuten. Inzwischen fordern erste Brandenburger Bürgermeister aus den besonders betroffenen Gemeinden: „Sollte Berlin nicht einlenken, dann muss Brandenburg den gemeinsamen Landesplanungsvertrag mit Berlin kündigen, um in der Nachtflugverbotsfrage eigenständig handlungsfähig zu werden.“ So Ortwin Baier, Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow." Foto: FBI Berlin
Verkehrsclub Deutschland 11.12.2013 - Grenzüberschreitender Bahn-Flug-Preisvergleich
"Für 374 Bahn- und Flugverbindungen auf 11 Strecken haben wir die Preise verglichen. ... Ergebnis: bei 93 Prozent der untersuchten Reisen war die Bahn billiger als das Flugzeug − ganz ohne jegliche Einberechnung von Bahncard-Rabatten."
Aktionsbündnis Berlin Brandenburg Pressemitteilung 1.12.2013 - Nachtflugverbot: Mahnwache in Potsdam am Jahrestag des Volksbegehrens am 3.12.2013
"„Es darf nicht sein, dass das Votum der brandenburgischen Bevölkerung missachtet oder sogar ausgehebelt wird. Wir werden uns mit unverminderter Kraft dafür einsetzen, dass die Zusage der Landesregierung auch umgesetzt wird. Im Hinblick darauf steht uns eine spannende Zeit bevor, denn die kommenden Landtagswahlen werden auch Flughafenwahlen sein“, so Christian Selch aus Zeuthen, stellvertretender Sprecher des Aktionsbündnisses."
Pressemitteilung BVBB e. V. 28.11.2013 - Flughafen und Aufsichtsbehörde tricksen weiter und setzen auf Hinhaltetaktik
"Seit Monaten drängt der Verein auf die Anpassung der Vollzugshinweise an das Urteil des OVG vom 25.04.13. Nach dem das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) deren Aktualisierung bereits für Oktober 2013 zusagte, wurde der Verein zwischenzeitlich mehrfach vertröstet, nun aktuell auf irgendwann Anfang des kommenden Jahres.
Offensichtlich setzen hier Aufsichtsbehörde und Flughafen, so wie schon bisher auch, auf eine Hinhaltetaktik, um den BER ohne Schallschutz in Betrieb nehmen zu können. Erst kürzlich musste die Landesregierung von Brandenburg auf Anfrage des parteilosen Abgeordneten Christoph Schulze einräumen, dass fast zehn Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss noch immer nicht ein einziges Haus nach dessen Vorgaben gegen Fluglärm geschützt ist."
Aktionsbündnis Berlin Brandenburg Pressemitteilung 22.11.2013 - Vor Abschaffung Luftverkehrsabgabe gewarnt
"Laut TAZ vom 20. November ist in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD die Abschaffung der Luftverkehrsabgabe vereinbart worden. Damit stelle sich die Große Koalition gegen die Menschen in der Umgebung von Flughäfen, erklärte Matthias Schubert, Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg. Luftverkehr belaste die Umwelt und die Menschen viel mehr als die Bahn. Es sei widersinnig das unökologischste Transportmittel auch noch finanziell zu entlasten. ...
Schubert forderte außerdem weitreichende Verbesserungen im Luftverkehrsgesetz. So müssten die Bürger anders als bislang bei der Festsetzung von Flugrouten in einem öffentlichen Verfahren beteiligt werden. Bei der Festsetzung von Flugrouten müsste die Zustimmung des Umweltbundesamt eingeholt werden. Außerdem müsste künftig der sog. abwägungserhebliche Lärm berücksichtigt werden sowie der Schutz der Nachtruhe ein überragendes Gewicht erhalten. "
Pressemitteilung Friedrichshagener Bürgerinitiative 21.11.2013 - Mehr als 26.000 Unterschriften übergeben - Neue Volksinitiative fordert: Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr – Verhandlungen mit Brandenburg. Jetzt!
"Flugverkehr während der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr ist - insbesondere an stadtnahen Flughäfen – nicht nur extrem gesundheitsschädlich, sondern bedeutet auch hohe soziale Folgekosten. Diese neuen Fakten wurden vom Berliner Abgeordnetenhaus bisher noch nicht im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr erörtert.
Aus diesen Gründen wird das Berliner Abgeordnetenhaus dazu aufgefordert, die Forderung der Volksinitiative nach sofortigen substantiellen Verhandlungen der Flughafen-Anteilseigner Berlin und Brandenburg über ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu unterstützen. Einerseits wird aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein derartiges Nachtflugverbot an allen derzeitigen (Tegel, Schönefeld) und künftigen (BER) Flughäfen gefordert, andererseits mahnt das erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Bürgerwillen in Berlin und Brandenburg.
Bernd Ebert, Sprecherratsmitglied der FBI und Unterzeichner der Volksinitiative: „Der Flughafen BER liegt in einem der am dichtesten besiedelten Gebiete Deutschlands. Ca. 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden vom Fluglärm des BER betroffen sein (ab 40 dB Dauerschallpegel, lt. Deutscher Flugsicherung allein 1.023.000Menschen durch Starts), das sind mehr Menschen, als in der drittgrößten Stadt Deutschlands, München, wohnen. Und im Augenblick weiß niemand, wie lange die Anwohner rund um den Flughafen Tegel den Lärm noch ertragen müssen. Sie haben allemal eine Lärmpause wenigstens in der gesetzlichen Nacht verdient.“"
Link zu den zugrunde liegenden Studien
Pressemitteilung Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin Brandenburg 18.11.2013 - Frankfurter und Berliner Bürgerinitiativen fordern Verbesserung des Luftverkehrsgesetzes
"Das Bündnis der Bürgerinitiativen im Rhein-Main-Gebiet und das Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg begrüßen die Absicht der Großen Koalition die bisherige bloße Beratungsfunktion der Fluglärmkommission aufzuwerten, teilte INGRID KOPP vom Bündnis der Bürgerinitiativen Rhein-Main mit. Die Stärkung der Beteiligung der Fluglärmkommission ändere aber nichts daran, dass eine Bürgerbeteiligung bei der Festsetzung von Flugrouten überhaupt nicht vorgesehen sei. Wie der Bau des Berliner Flughafens BER gezeigt habe, würde die tatsächliche Betroffenheit der Menschen durch Flugrouten auch nicht bei der Planfeststellung berücksichtigt. Dieser Zustand müsse durch eine Einführung der Bürgerbeteiligung mittels einer Erweiterung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 LuftVG, wie sie etwa die rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative vorsehe (BR-Drucks. 90/13), beendet werden, erläuterte Matthias Schubert, Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg."
Pressemitteilung Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin Brandenburg 10.11.2013 - Aktion vor Kurt-Schumacher-Haus am 16. November - Nachtflugverbot
Berliner Morgenpost 10.11.13 - Nachtflugverbot - Fluglärmgegner demonstrieren vor SPD- Landeszentrale
"...Matthias Schubert, Sprecher des Bündnisses. Jetzt müsse die fluglärmbetroffene Bevölkerung der SPD zeigen, was sie von ihr erwarte. Schönefeld sei der falsche Standort für einen Großflughafen. Er könne deshalb nur mit einem Nachtflugverbot von 22 bis sechs Uhr betrieben werden. Die negativen Arbeitsplatzeffekte seien marginal. Aber Hunderttausende Kinder und Erwachsene könnten besser schlafen."
Pressemitteilung Aktionsbüdnis für ein lebenswertes Berlin Brandenburg 20.9.2013 - Demo am Wittenbergplatz am 19. Oktober - Nachtflugverbot
"Mit der gestrigen Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg seien Lichtenrade und die südlichen Bezirke Berlins wieder voll vom nächtlichen Fluglärm des neuen Flughafens BER betroffen, erklärte Matthias Schubert, Brandenburger Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg. Dies zeige erneut, dass Schönefeld der falsche Standort für einen Flughafen sei. Brandenburg wolle mit Berlin über ein „landesplanerisches“ Nachtflugverbot von 22-6 Uhr verhandeln. In den Verhandlungen über den Staatsvertrag, in den das Nachtflugverbot eingefügt werden soll, habe Berlin aber bislang gemauert. Wowereit und Henkel seien undemokratisch, autoritär und arrogant, so der Sprecher des abb weiter. 106.000 Brandenburger, die in einer historischen Abstimmung erstmals einem Volksbegehren in Brandenburg zum Erfolg verholfen haben, und über 140.000 Berliner, deren Volksbegehren nur knapp gescheitert sei, würden von der großen Koalition in Berlin ignoriert."
Pressemitteilung Bürgerinitiative Stahnsdorf 4.9.2013 - Überzeugender politischer Konsens in der Region Teltow - Kleinmachnow - Stahnsdorf
"Kommunale Arbeitsgemeinschaft »Der Teltow« (KAT) fordert Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke einstimmig auf, sich für den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Fluglärm einzusetzen."
PM Initiative gegen Fluglärm Mainz 1.9.2013 - Äußerungen der Bundeskanzlerin am Römerberg
"Die Regierenden in Hessen und im Bund reagieren zunehmend gereizt und hilflos auf die nicht enden wollenden Fluglärmproteste im Rhein-Main Gebiet."
1. Internationale Flughafenanwohnerkonferenz 21. – 23. Juni in Attaching
Die 1. internationale Flughafenanwohner-Konferenz fand am Samstag, 22.06. in Attaching statt. Es kamen ca. 250 Teilnehmer – aus Brüssel, London, Nantes, Wien und Zürich sowie dem Umfeld der Flughäfen Berlin (sowohl aus Brandenburg als auch aus der Stadt selber), Frankfurt und Leipzig und viele StartbahngegnerInnen von AufgeMUCkt. Sie wurden von Michael Wilk über 30 Jahre Widerstand gegen den Frankfurter Flughafen informiert. Professor Eberhard Greiser präsentierte eine neue Studie über “Soziale und ökonomische Folgen von Fluglärm am Frankfurter Flughafen”. Professor Oswald Rottmann rechnete vor, dass 1780 t Schadstoffe pro Jahr anfallen würden, wenn eine 3. Bahn gebaut würde. Alexander Mahler referierte über eine ökologischere Besteuerung von Kerosin. John Stewart gab einen Rückblick, wie in London eine 3. Startbahn in Heathrow verhindert wurde. Christine Margraf erinnerte an den erfolgreichen Münchner Bürgerentscheid. Bevor Hartmut Binner die Abschlussrede hielt, wurde das “Attachinger Manifest” verabschiedet, das europaweit
- ein 8stündiges Nachtflugverbot,
- die Abschaffung der Steuerprivilegien,
- den Abbau von Subventionen,
- den Vorrang von aktivem vor passivem Schallschutz,
- den Stopp von Kapazitätsausbau und
- die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn enthält.
Viele Anwesende waren froh, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und Kraft für den weiteren Kampf zu schöpfen.
BIn Frankfurt am Main 5.6.2013 - Die Wahrheit zum Flughafenausbau: Warum wir Bürger zornig sind. Was wir fordern. Unsere Argumente!
"Die neue Landebahn wurde fast ausschließlich von Akteuren in Politik und Wirtschaft durchgeboxt, die selbst von den Folgen ihres Handelns nicht betroffen sind. Dabei arbeitete man mit zweifelhaften Mitteln und ohne Rücksicht auf die wahren Bedürfnisse der Region und der hier lebenden Menschen. Herausgekommen ist eine raumunverträgliche Lösung, die sich in allen wesentlichen Punkten als Fehlplanung erweist."
PM ABB 12.3.2013 - BER-Berichtertattung des rbb
„Wir glauben, dass es regelmäßig zu Einflussnahmen der Staatskanzlei und des Roten Rathauses auf die BER-Berichterstattung kommt“, erklärte Matthias Schubert, Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (abb)."
Aus Frankfurt am Main: FRAPORTs Jobmotor-Argumente widerlegt
Info-Flyer zum Thema Arbeitsplätze und Flughäfen - insbesondere dem Flughafen in Fankfurt a. M. Von den Bürgerinitiativen aus Mainz.
Problem-BER Kampagne - BER und die Energiewende
Märkische Allgemeine Zeitung vom 30.11.2012 - EU soll Täuschungsverdacht überprüfen / Platzeck dementiert Kostenexplosion um 250 M
„Die EU-Kommission ging 2009 unter anderem davon aus, dass Berlin mit dem neuen Airport weniger von Lärm und Emissionen betroffen sein wird“, sagte gestern die Anwältin Franziska Heß, die für die Bürgerinitiative Friedrichshagen und die Naturfreunde Berlin arbeitet. Tatsächlich führt ein Teil des Flugverkehrs Dank der neuen Flugrouten über die Hauptstadt. „Die Innenstadt wird verlärmt. Was 2009 vorgelegt wurde, hat mit dem Flughafen von heute nichts mehr zu tun“, sagte Manfred Kurz von der Bürgerinitiative.
Pressemitteilung des Bürgervereins Leben in Zeuthen 24.10.2012
Bürgerverein unterstützt EU-Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrung am Flughafen Schönefeld BLiZ fordert im Interesse der Steuerzahler marktkonforme Gebühren am BER
Eine Privatperson aus Zeuthen reichte bei der Wettbewerbskommission der Europäischen Union eine Beschwerde gegen den Flughafen Berlin Brandenburg International ein.
Die EU-Wettbewerbskommission hat mitgeteilt, sie werde sich mit der Beschwerde befassen. Die Bundesregierung wurde von der EU bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemeinsames Statement der BIs zum Volksbegehren Nachtflugverbot Berlin
Berlin, 11.10.12 Das Volksbegehren Nachtflugverbot war aus Sicht der Bürgerinitiativen erfolgreich, denn: Rund 162.000 Bürger haben sich nach Angaben der Wahlleiterin für ein Nachtflugverbot am BER ausgesprochen. Unterschriften kamen aus allen Bezirken. Das zeigt: Fluglärm ist nicht das “Problem” einer Minderheit, sondern der ganzen Stadt. Das ist ein großes Ausrufezeichen der Bürgerbewegung gegen Fluglärm und ein klarer Auftrag an die Berliner Politik, Maßnahmen zur Fluglärmminderung einzuleiten.
Der hohe Zuspruch für das Volksbegehren wurde trotz Sommerferien und Nichteröffnung des Flughafens erreicht. Stolz macht uns die Tatsache, dass das gute Ergebnis allein mit den beschränkten Mitteln von Bürgerinitiativen ehrenamtlich erreicht wurde. Die fehlenden Kommunikationskanäle und Ressourcen glichen die Bürger durch Überzeugungskraft und Engagement aus.
Das Volksbegehren in Berlin wird dem Volksbegehren in Brandenburg weiteren Auftrieb geben. Die enge Zusammenarbeit von Berlinern und Brandenburgern macht deutlich, dass die Bürgerbewegung gegen Fluglärm immer stärker wird und auf breiten Füßen steht. Der letzte Sammeltag am Freitag, an dem rund 35.000 Unterschriften bis spät in die Nacht geleistet wurden, gibt die Richtung der weiteren Entwicklung vor.
Die Bürgerinitiativen bedanken sich bei allen Berlinerinnen und Berlinern, die für die Gesundheit unserer Stadt unterschrieben und Unterschriften gesammelt haben. Wir werden jetzt den Verlauf des Volksbegehrens genau analysieren und daraus Rückschlüsse für das weitere Vorgehen ziehen. Hierzu werden sich die Bürgerinitiativen zum gegebenen Zeitpunkt äußern. Eines steht jetzt schon fest: Das Bürgerengagement gegen Fluglärm in Berlin-Brandenburg, Deutschland und Europa wird verstärkt fortgesetzt.