Teltow gegen Fluglärm e.V.

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Europawahl 2019

23.05.2019 zur Europawahl

Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm die Bundesgeschäftsstellen von CDU, CSU, SPD, AFD, FDP, Linke, Grüne und AFD gebeten, Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit den Umweltfolgen des Flugverkehrs zu nehmen. Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des Präsidenten der BVF sowie die Antworten der Parteien zum Download.

Pressemitteilung zur Europawahl am 26.4.2019

 Ahlgrimm: Kommendes Europaparlament muss sich verstärkt um die Umweltfolgen des Flugverkehrs kümmern
 
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hat Wahlprüfsteine zur Europawahl am 26.4.2019 an die im Bundestag vertretenen Parteien gerichtet. Anlässlich der Antworten der Parteien erklärt Carl Ahlgrimm, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):

„Das kommende Europaparlament muss sich verstärkt um die Umweltfolgen des Flugverkehrs kümmern. Flugverkehr als mit Abstand klimaschädlichster Massenverkehrsträger nimmt in Europa weiter schnell zu. Damit gefährdet der Flugverkehr nicht nur die Einhaltung der europäischen Klimaziele. Zunehmender Verkehr verhindert trotz leiser werdender Flugzeuge auch, dass es insgesamt an den Flughäfen leiser wird.

Wir freuen uns, dass die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger infolge fehlender Kerosinbesteuerung inzwischen als Thema auch bei fast allen Spitzenkandidaten zur Europawahl angekommen ist. Allerdings muss erst das Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen auf europäischer Ebene aufgehoben werden, damit die Einführung der Kerosinsteuer auf Flüge innerhalb der EU auch eine realistische Perspektive erhält. Unabhängig von einer Kerosinsteuer muss die Einbeziehung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel ausgedehnt und verbessert und die Mehrwertsteuerbefreiung auf internationale Flugtickets aufgehoben werden.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie als Basis von Lärmminderungsplanungen muss novelliert werden mit dem Ziel, rechtlich bindende Immissionsrichtwerte einzuführen. Außerdem ist eine Gesamtlärmbeurteilung auf der Grundlage vereinheitlichter Lärmberechnungen und Lärmbewertungen europaweit einzuführen.

Der besonders gesundheitsschädliche Ultrafeinstaub muss in die EULuftqualitätsrichtlinie aufgenommen und mit Grenzwerten versehen werden. 
 
 
Anlage: Wahlprüfsteine 26. Mai 2019_Europawahl.pdf Download