Teltow gegen Fluglärm e.V.

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aus "Aktuell" verschoben am 13.07.2024

BER wird noch teurer und könnte geänderte Flugrouten bekommen
2. Dezember 2019

Weitere Unruhe nach der neuen BER-Eröffnungsplanung: Der Flughafen benötigt nach einem Medienbericht weitere 300 Millionen Euro. Außerdem könnten die Flugrouten nach der Betriebsaufnahme erneut angepasst werden.
Die Kosten für den Hauptstadtflughafen BER fallen wohl noch höher aus als geplant. Wie die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht an die Gesellschafter Berlin, Brandenburg und den Bund berichtet, benötigt die Flughafengesellschaft für den Finanzierungsplan 2021 bis 2024 fast 300 Millionen Euro mehr als bislang veranschlagt.
Allein für die Fertigstellung des Hauptterminals fehlen dem Bericht zufolge noch 212 Millionen Euro an Nachlaufkosten. Die Kosten des Gebäudes steigen demnach auf 2,6 Milliarden Euro. Weiterhin bestehe Mehrbedarf von rund 60 Millionen Euro für den sogenannten Masterplan 2040.
Bislang waren für den Zeitraum 508 Millionen Euro vorgesehen. Nach den von der "Bild am Sonntag" zitierten Zahlen benötigt der Flughafen nun aber 792 Millionen Euro für den Zeitraum. Dem Bericht zufolge reagierten die Gesellschafter verärgert über den Mehrbedarf und forderten die Geschäftsführung zur Nacharbeit auf.
Teilweise neue Flugrouten möglich
Auch an einer anderen Front scheint die Ruhe nur vorübergehend gewesen zu sein. Nach der geplanten Eröffnung am 31. Oktober 2020 könnte es nämlich noch einmal Änderungen an Teilen der umkämpften Flugrouten geben. Darauf hat die Deutsche Flugsicherung hingewiesen. "Dort, wo es notwendig ist, werden wir dann Betriebsverfahren anpassen", kündigte der Chef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle, nach der Bekanntgabe des BER-Eröffnungstermins an.
Zunächst werde das Unternehmen aber das erste Betriebsjahr nutzen, um Erfahrungen zu sammeln, heißt es in einer Mitteilung vom Freitagabend. Um die Flugrouten hat es in der Region schon heftige Auseinandersetzungen gegeben, Klagen blieben jedoch in der Regel ohne Erfolg.
20 Prozent mehr Flüge seit 2012
Seit die Routen 2012 festgelegt wurden, haben sich indes die Rahmenbedingungen geändert, wie die DFS erläuterte. Heute gebe es in Berlin 20 Prozent mehr Flüge und 40 Prozent mehr Passagiere. "Die Folge waren zahlreiche Änderungen am Boden - von der Einführung einer virtuellen Trennlinie durch das Hauptvorfeld bis zur Weiternutzung des Schönefelder Terminals."
2012 war noch Air Berlin der größte Flughafenkunde in Berlin, nach der Pleite wurde es Easyjet. Auch zahlreiche Flugziele haben sich geändert, unter anderem weil Air Berlin Langstrecken im Programm hatte.
Um Flugrouten zu ändern, gibt es ein festgelegtes Verfahren. So sind Anrainer- und Branchenvertreter in der Fluglärmkommission anzuhören. Die DFS schlägt die Routen lediglich vor. Festgelegt werden sie per Rechtsverordnung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Der BER hat zwei Start- und Landebahnen - die Bahn des bestehenden Schönefelder Flughafens als Nordbahn und eine neue Piste südlich des neuen Terminals. Die ersten BER-Passagiere sollen am 31. Oktober 2020 auf der Nordbahn landen, erst am 4. November gibt es Flüge von der Südbahn.
Tegel soll Anfang November schließen
Dieses Detail ist von Bedeutung für die vorgesehene Schließung des Flughafens Tegel. Denn im BER-Planfeststellungsbeschluss ist festgelegt, dass erst mit der Inbetriebnahme der Südbahn eine Sechs-Monats-Frist beginnt, an deren Ende der Berliner Flughafen Tegel seine Betriebsgenehmigung verliert.
Die Betreiber haben also ab dem 31. Oktober einige Tage Zeit zu schauen, ob die Abläufe im BER-Terminal wirklich funktionieren - bevor sie am 4. November den Automatismus zur Schließung Tegels in Kraft setzen. Vier Tage später soll es nach dem Plan vom Freitag die letzten Linienflüge in Tegel geben.
Von: hr, afp, dpa


Berlin und Potsdam, 14.2.2019
Offener Brief an die Mitglieder
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
des Berliner Abgeordnetenhauses
sowie an die Mitglieder
des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung
des Brandenburger Landtages

Sehr geehrte Ausschussmitglieder,
Ihnen wird in Kürze der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg (LEP HR) zur Abstimmung, Behandlung oder zur Kenntnisnahme seitens der Landesregierungen von Brandenburg und Berlin vorgelegt werden.
Landesentwicklungspläne werden nur in größeren Zeitabständen aufgestellt, um sie neueren Erkenntnissen anzupassen. In der Regel sollen Landesentwicklungspläne in die Zukunft reichen und die Entwicklung der nächsten 10-20 Jahre bestimmen.
Wir bitten die beiden o.g. Ausschüsse, im Rahmen ihrer politischen und fachlichen Verantwortung die folgenden Änderungen und Anpassungen bezüglich des LEP HR den verantwortlichen Landesregierungen zu unterbreiten. Insbesondere bitten wir die Ausschussmitglieder, dem vorliegenden LEP HR in einem kleinen, aber für die Bürger wesentlichen Punkt Ihre Zustimmung zu verweigern. Wir schlagen Ihnen vor, von der jeweiligen Landesregierung zu fordern, dass
entweder auf das Ziel Z 7.3 im LEP HR (Singlestandort BER, S. 35) insgesamt verzichtet wird
oder das Ziel Z 7.3 in einen Grundsatz G 7.3 umwandelt wird
Begründung:
Das erfolgreiche Brandenburger Volksbegehren für ein landesplanerisches Nachtflugverbot, welches vom Brandenburger Landtag bereits im Februar 2013 angenommen wurde und insofern eine rechtlich und politisch bindende Wirkung besitzt, besteht aus zwei Kernaussagen:
Die erste Kernaussage des Volksbegehrens (Satz 1) lautet:
„Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) Tagflug, aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.“
Die zweite Kernaussage des Volksbegehrens (Satz 2) lautet:
„Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und
Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden,..“ 2
Die Berliner und Brandenburger Bürgerinitiativen rund um den BER haben seit Langem und auch im Rahmen der offiziellen Beteiligungsverfahren am LEP HR darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Brandenburger Landtages zum Volksbegehren zwingend bei jeder Neuaufstellung eines Landesentwicklungsplans zu beachten ist.
Jedes andere Handeln würde eine Missachtung des Volkswillens darstellen.
Begründungen zur zweiten Kernaussage:
Hinsichtlich der zweiten Kernaussage des Volkbegehrens hat es niemals eine landesplanerisch fundierte Stellungnahme gegeben. Auch die beiden Landesregierungen haben diesen Punkt in den bisherigen Stellungnahmen stets ausgeklammert.
Der vorliegende LEP HR legt in seinem Ziel Z 7.3 aber genau das Gegenteil des vom Brandenburger Landtag beschlossenen Volksbegehrens fest. Es soll weiterhin sämtlicher Linien - und Pauschalflugreiseverkehr auf den BER konzentriert werden. Diese Festlegung ist fachlich höchst problematisch, sie lässt die aktuellen Erkenntnisse zu Kapazitätsengpässen am BER völlig unberücksichtigt. Die Begründungen zum Ziel 7.3 (Singlestandort) im vorliegenden LEP HR (S.111-113) spiegeln die Situation von 2006-2009 wider, die beim Aufstellen und Inkrafttreten des (vorangegangenen) Landesentwicklungsplans Berlin Brandenburg (LEP BB) vorlag. Die Gemeinsame Landesplanung hat es versäumt, die aktuelle Situation in ihre Abwägung im LEP HR einzubeziehen.
Sowohl ein kompletter Verzicht auf Ziel 7.3 (Singlestandort) im LEP HR, als auch die Umwandlung des Ziels Z 7.3 in einen Grundsatz G 7.3 sind denkbar und würden zunächst die bisherige Luftverkehrspolitik der beiden Länder Berlin und Brandenburg nicht grundsätzlich ändern. Denn nach wie vor hat der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) Gültigkeit, in dem die speziellen Regelungen fortgelten. Jede der beiden vorgeschlagenen Änderungen im vorliegenden LEP HR würde es aber künftig ermöglichen, ein neues Luftverkehrskonzept für Berlin-Brandenburg zu erarbeiten, um Entwicklungen des Luftverkehrs in der Hauptstadtregion Rechnung zu tragen.
Im Gegensatz zu einem Grundsatz G 7.3 sind Festlegungen der Landesplanung, wie sie das Ziel Z 7.3 des LEP HR darstellt, für alle zuständigen Stellen zukünftig verbindlich und können nicht „abwägend“ überwunden werden. Hierdurch werden zukünftige Anpassungen an Entwicklungen des Luftverkehrs ausgeschlossen.
Aufgrund des Baufortschritts am BER und der zunehmenden Kapazitätsengpässe besteht landesplanerischer Handlungsbedarf. In der Stellungnahme der Ausschüsse sollte deshalb die jeweilige Landesregierung aufgefordert werden, angesichts der Kapazitätsprobleme am BER und der nicht mehr zu gewährleistenden, im Jahr 2009 planerisch bereits gewünschten „rechtzeitigen Bereitstellung von Luftverkehrskapazitäten“ fachliche Grundlagen für eine Neufassung einer landesplanerischen Luftverkehrskonzeption zu erarbeiten und diese mit dem Parlament abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist es auch denkbar, die fachliche Bewertung der vorliegenden Volksbegehren (“keine alleinige Konzentration des Flugverkehrs im Ballungsraum“ und „Offenhalten von Tegel“) durch ein landesplanerischen Grundsätzen genügendes Gutachten vornehmen zu lassen, das
entsprechende immissionsschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Standards berücksichtigt. Ein derartiges Vorgehen würde zu einem späteren Zeitpunkt die Debatte versachlichen und vor allem zeigen, dass die Politik mit unterschiedlichen Strömungen des Volkswillens konstruktiv umgehen kann.
Begründungen zur erste Kernaussage:
Bei der Behandlung des Volksbegehrens durch die Brandenburger und Berliner Politik ist bisher ausschließlich der Satz 1 des Volksbegehrens (landesplanerisches Nachtflugverbot) diskutiert worden.
Die Brandenburger Landesregierung hat nach erfolglosen Verhandlungen mit der Berliner Landesregierung festgestellt, dass das Volksbegehren nicht umsetzbar sei.
Darüber hinaus hat die Gemeinsame Landesplanung (GL) die Auffassung vertreten, dass ihr die Kompetenz fehlen würde, Regelungen zu einem landesplanerischen Nachtflugverbot zu treffen und im LEP HR zu verankern. Landesentwicklungspläne anderer Bundesländer legen dagegen Grundsätze und Ziele zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm fest. Beispielsweise finden sich in der „3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 vom 21.6.2018“ (GVBL Hessen, 10.9.2018, S. 476-477) Grundsätze und Ziele zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm im Raum Frankfurt am Main. In der 3. Änderungsverordnung der Hessischen Landesregierung lautet der Grundsatz 5.1.6-3: „Die Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist entsprechend den Differenzierungen der Rechtsprechung in den Kernstunden der Nacht von herausragender und in den Randstunden der Nacht von besonderer Bedeutung für den Flughafen Frankfurt Main.“ Dieser Grundsatz wird wie folgt begründet: „Der Grundsatz 5.1.6-3 greift die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung […] zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main entwickelten Maßstäbe zum Schutz der Nachtruhe zwischen 22-6 Uhr auf. Der Grundsatz 5.1.6-3 berücksichtigt die von der Rechtsprechung betonte Bedeutung der Nachtruhe und nimmt die Differenzierung für die Schutzintensität der Nachtstunden zusätzlich als raumordnerische Festlegung auf.“
Im Gegensatz zur GL Berlin Brandenburg erkennt die Hessische Landesregierung die Notwendigkeit einer raumordnerischen Festlegung des Lärmschutzes der Bevölkerung während der Nachtstunden an.
Da bereits im Planfeststellungsbeschluss für den BER planmäßige Flüge in der Zeit von 23.30 bis 5.30 für unzulässig erklärt worden sind, müsste zumindest eine siebenstündige Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 festgelegt werden. Hierzu gibt es ausschließlich negative Stellungnahmen, insbesondere aus Berlin.
Zuletzt wurde im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag des Berliner Senats zur Frage des Nachtflugverbots und der Lärmentlastung am BER festgelegt, dass durch DROps (dedicatedrunwayoperations) eine Lärmentlastung am BER erreicht werden sollte. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war klar, dass DROps nur nach Aufgabe des alten Terminals Schönefeld möglich sind. Die Aufgabe von Schönefeld (alt) ist aufgrund der Kapazitätsprobleme zeitlich überhaupt nicht absehbar und frühestens ab 2025 verhandelbar. Weiterhin erlauben DROps lediglich eine zeitlich begrenzte Konzentration von Starts und Landungen auf eine ausgewählte Start/Landebahn im zeitlichen Wechsel mit anderen Bahnen. Ob am BER mit seinem Zwei-
Bahnensystem mit DROps insgesamt Entlastungen der Anwohner von nächtlichem Fluglärm zu erzielen sind, ist vollkommen offen.
Wir bitten die Ausschussmitglieder, von den beiden Landesregierungen zu fordern, dass der vorliegende LEP HR – oder der zu überarbeitende LEP FS – um raumordnerische Festlegungen des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm während der Nachtstunden ergänzt wird. Derartige Festlegungen sind hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen des Flugverkehrs in der Hauptstadtregion von besonderer Bedeutung.
Kurz zusammengefasst:
Das Ziel Z 7.3 entfällt im LEP HR oder wird in den Grundsatz G 7.3 umgewandelt. Beide Landesregierungen werden aufgefordert, die Landesentwicklungsplanung bezüglich des Konzentrationsgebotes zu aktualisieren.
Beide Landesregierungen werden aufgefordert, den LEP HR oder den zu überarbeitenden LEP FS um raumordnerische Festlegungen des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm während der Nachtstunden zu ergänzen.
Details zu zukünftigen Nachtflugregelungen können in einem zu überarbeitenden LEP FS integriert werden.
Wir hoffen, dass die mit dem LEP HR befassten Ausschüsse des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtages unseren Einwänden folgen und die beiden Landesregierungen überzeugen, diesen Einwänden im LEP HR Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Eckhard Bock, Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV)
gez. Christine Dorn, Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) e.V.
gez. Herbert Rinneberg, Bürgerinitiative Berlin Südwest gegen Fluglärm
gez. Markus Sprissler, Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg und
Bürgerinitiative Unser Großbeeren e.V.
gez. Siegrid Zentgraf-Gerlach, Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel e.V.
Forscher: Feinstaub-Problem „nicht auf dem Schirm“


Kurzmeldungen 26.11.2018  17:21 Uhr auf www.heise.de
Der Frankfurter Umweltforscher Professor Alexander Vogel am Institut für Atmosphäre und Umwelt wundert sich, dass es in der Debatte um Fahrverbotszonen um Stickoxide geht, obwohl Feinstaub potentiell gefährlicher sei. Für seine Forschungen zur Feinstaub-Belastung wird er nun mit dem Adolf-Messer-Stiftungspreis ausgezeichnet, der mit 50.000 Euro dotiert ist und heute abend (26. November 2018) überreicht wird.
„Die wichtigen Feinstaub-Partikel hat man gar nicht auf dem Schirm“, sagte Vogel der dpa: Ultra-Feinstaub, Partikel, die kleiner als 100 Nanometer sind. Während es für den groben Feinstaub Grenzwerte gibt und diese meist auch eingehalten werden, existieren für die Minipartikel gar keine Grenzwerte. „Dabei können sie über die Lunge am weitesten vordringen und auch ins Blut gelangen. Schadstoffe werden so sehr effektiv in den menschlichen Körper transportiert.
Ein Problem ist, dass die winzigen Partikel sehr schwer zu messen sind. „Weil es kaum langfristige Messreihen gibt, können Epidemiologen die Gesundheitsgefährdung nur schwer einschätzen oder sinnvolle Grenzwerte festlegen“, sagte Vogel. Dennoch müsse über die Quellen und die chemische Zusammensetzung der Ultrafeinstaubpartikel geforscht werden. Vogels Arbeitsgruppe will eine experimentelle Methode entwickeln, die 2019 in der Nähe des Frankfurter Flughafens zum Einsatz kommen soll.
Zur Debatte um die Dieselfahrverbote hat Vogel eine klare Meinung: „Autos sind in der Stadt generell ein sehr schlechtes Verkehrsmittel. Und man weiß auch, dass in Bezug zum Ultrafeinstaub Benziner eigentlich die größeren Dreckschleudern sind als Diesel.“
Um der schlechten Luft Herr zu werden, müssten öffentliche Verkehrsmittel die bessere Alternative sein. „Meine persönliche Meinung ist, dass der ÖPNV kostenlos sein sollte.“
https://www.heise.de/autos/artikel/Forscher-Feinstaub-Problem-nicht-auf-dem-Schirm-4232963.html
Aktionsbündnis Berlin Brandenburg (ABB)


Pressemitteilung 2018-11
Berlin und Großbeeren, 03.11.2018
Potsdam am Abend:

JA für bunt, romantisch, belanglos - NEIN für spannend politisch, kritisch
Im Rahmen des geplanten Potsdamer Lichtspecktakels im November 2018 erstrahlt das Fortuna Portal des Landtags und Teile des Stadtschlosses am Alten Markt in hellem Licht. Schöne bunte Bilderwelt soll anziehen und entzücken. Warum auch nicht?
Allerdings kommen angesichts dieser Meldung Fragen auf, wenn man jüngste Ereignisse in Potsdam noch nicht vergessen hat.
Nicht schlecht gestaunt haben nämlich die Fluglärm-Gegner rund um den BER angesichts der Nachricht, dass Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) anscheinend völlig problemlos die Illuminierung des Landtagsgebäude im Rahmen des geplanten Potsdamer Lichtspektakels genehmigt hat. Womöglich wegen der zu erwartenden belanglosen Inhalte, sprich Bilder. Bürgerinitiativen, deren Bündnissen und den vielen Unterstützern hat sich dagegen unvergesslich in die kollektive Erinnerung gebrannt, wie sehr gerade Stark sich geziert hat als es um substanzielle Illumination am Landtag ging. Nämlich als die Nachtflug-Gegner am 07. März diesen Jahres Filmausschnitte von Reden, zumeist gehalten im Landtag von den Abgeordneten und von Ministerpräsidenten, an die Fassade des Stadtschlosses projizieren wollten. Genau das hatte sie mit strikter Rigidität untersagen und mit allen Mitteln unterbinden wollen. Der von den BI’s ausgerufene Tag des Erinnerns und Mahnens sollte in Gänze verhindert werden. Erst durch einen Eilbeschluss des Potsdamer Verwaltungsgericht kam sie notgedrungen zu der Einsicht, dass sie das rechtlich gar nicht darf. So hatten sich Bürger mit Unterstützung des Gerichtes ihr Recht erkämpft, an das immer noch nicht umgesetzte Volksbegehren zum Nachtflugverbot zu erinnern! Auch daran, dass bereits 5 Jahre nach der Annahme im Landtag vergangen waren ohne ernsthaften Versuch, eine landesplanerische Verankerung mit Berlin zu verhandeln. Stattdessen offensichtlich Auszusitzen als Strategie!
Wenn also „Preußens Glanz und Gloria“, inzwischen auf Hochglanz poliert, im allerbesten Glanzlicht erstrahlen soll, kommt keinerlei Überlegung auf, ob etwa die Photonen der neuen lichtstarken High-Tech-Beamer das Gebäude beschädigen könnten. Anders aber, wenn die gebrochenen politischen Versprechen gegenüber dem brandenburgischen Volk bezüglich eines Nachtflugverbots am BER durch die politischen Akteure im Hohen Haus selbst als schmerzliche und unrühmliche Wahrheit einmal mehr ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden sollen. Dann geht das natürlich gar nicht! Das Versagen der brandenburgischen Landespolitik bei der Umsetzung des ersten erfolgreichen Volksbegehrens im jungen neuen Bundesland sollte nach dem Willen der Landtagspräsidentin besser im Dunkeln bleiben, umso besser und leichter dem Vergessen anheim zu fallen.
Nun fand die kritische Fassadenillumination des Stadtschlosses dank des Gerichtsbeschlusses trotzdem statt. Zu sehen: https://www.bbbtv.de/buerger-rocken-landtag-bbb-tv-22-03-2018/
War‘s dann damit gut? Nein, beileibe nicht! Stark beauftragte den juristischen parlamentarischen Dienst des Landtags mit einem Gutachten, warum eine Protest-Fassaden-Illumination via Beamer trotzdem nicht rechtens sein kann. Viele Arbeitsstunden durfte ein Jurist, der auf der pay role des Landtags steht, sich sein Gehirn darüber zermartern, warum die Verwendung von Medien nach der Erfindung des Buchdrucks bei Plakaten, Bannern und T-Shirts legal sein soll. Auch der Aufbau von Bühnen mit so modernen Elektrogeräten wie Mikrofonen, Verstärker-Boxen und Lichttechnik sowie Beaming auf eine Leinwand auf der Bühne. Aber die modernen High-Tech-Beamer zur Illumination ganzer Fassaden zu Protestzwecken, - die dürfen bitte nicht erlaubt sein! Diese hochmodernen Teile, zum Zwecke der freien Meinungsäußerung eingesetzt, sollen nach Gutdünken des Landtags anders als anderen erlaubten strombetriebenen Technik-Produkte völlig tabu sein. Aber warum und aus welchen guten Gründen bloß? Wollen die regierenden Parteien ihre Versprechen nicht mehr hören? Hatte die gerichtliche Schlappe der Landtagspräsidentin nicht genügt? Siehe: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/gu/42.pdf
Das Gutachten trägt das Datum 25. Juni 2018 - fast 4 Monate nach erfolgtem Protest noch immer nicht Ruhe!
Antje Aurich-Haider von der damals klageführenden BI „Teltow gegen Fluglärm“ sagt dazu: „Es gibt Aktionen, die sind nur einmalige Knaller und als Höhenfeuerwerke wirksam. Wir werden in nächster Zeit den Landtag genau so wenig ein zweites Mal illuminieren, wie Greenpeace den gesamten Großen Stern in Berlin noch einmal sonnengelb anmalt!“ Weiter führt sie aus, dass im anstehenden Landtagswahlkampf, wenn alle Parteien ins Land ausschwärmen, die NachtflugGegner natürlich nicht vor einem leeren Landtagsgebäude mit oder ohne Technik stehen werden. Stattdessen werden sie klugerweise die Kämpfer für Wählerstimmen während ihrer Veranstaltungen vor Ort mit ihren Wortmeldungen und Fragestellungen intensiv und kritisch begleiten. Und da vertrauten sie dann alle ganz auf die Leuchtkraft ihrer vielen guten und vor allem sehr humanen Argumente, mit deren Hilfe vielleicht auch so manches Licht in den Köpfen von Wählern angezündet werden könnte.
V.i.S.d.P.: Markus Sprißler
sprissler@abb-ber.de


"Es reicht": Kommunalpolitiker demonstrieren in Berlin gegen Fluglärm
Von Hans Dieter Erlenbach 12.09.2018

Rund 100 Kommunalpolitiker sind in Berlin zusammengekommen, um gegen Fluglärm und den Flughafenausbau zu demonstrieren.
BERLIN/RHEIN-MAIN - Mehr als 100 Fluglärmgegner, darunter zahlreiche Bürgermeister und Kommunalpolitiker aus der Rhein-Main-Region, haben am Mittwoch vor dem Berliner Reichstag demonstriert und einen wirksameren Schutz gegen Fluglärm gefordert. Anlass ist eine anstehende Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, das nach Ansicht der Kommunalpolitiker die Handschrift der Luftverkehrslobby trägt und die Interessen lärmgeplagter Bürger rund um die deutschen Verkehrsflughäfen massiv benachteiligt.Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Fluglärmkommissionen, der Raunheimer Bürgermeister Thomas Jühe, sagte: „Die Schwelle des Zumutbaren ist überschritten.“ Er kritisierte die Luftfahrtindustrie und die Flughafenbetreiber für deren Aussagen, Flugzeuge würden immer leiser, das Problem des Fluglärms regele sich quasi von selbst. „Wir wissen, dass es anders ist“. Der Fluglärm beeinträchtige das Leben der Menschen, mache krank und werde immer mehr. „Macht eure Ohren auf“, appellierte er an die Politiker. Dem Fluglärm müssten klare und verbindliche Grenzen gesetzt werden. Jühe verwies in diesem Zusammenhang auf die ständig steigenden Verspätungsflüge zwischen 23 Uhr und Mitternacht, durch die das Nachtflugverbot konsequent unterlaufen werde. Das könne nicht länger hingenommen und müsse stärker als bisher sanktioniert werden. „Es reicht“, sagte Jühe. Auch Thema im Bundestag-ArbeitskreisDieses Problem war später auch Thema im Arbeitskreis Fluglärm des Deutschen Bundestages, der von den beiden Mainzer Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (Grüne) und Ursula Groden-Kranich (CDU), sowie der Frankfurter Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen (SPD) ins Leben gerufen wurde.Fluglärmobergrenze Das Fluglärmschutzgesetz, so wurde es 2007 beschlossen, soll alle 10 Jahre auf den Prüfstand und durch aktuelle Erkenntnisse, zum Beispiel der Lärmwirkungsforschung, ergänzt werden. Der vorliegende Entwurf des Umweltministeriums geht den Fluglärmgegnern nicht weit genug. (ha)Obwohl im Bundestag eine Generaldebatte zum Haushalt geführt wurde, nahmen einige Bundestagsabgeordnete an dem Treffen mit den Kommunalpolitikern teil. Tabea Rößner forderte, das Fluglärmschutzgesetz hätte schon längst überarbeitet und an die Realität angepasst werden müssen. „Wir verlärmen unser Umfeld immer mehr und tun nichts dagegen“, sagte sie auch mit Blick auf den Straßen- und Schienenverkehr.Jühe mahnt verpflichteten Schallschutz an„Wir brauchen eine eindeutige Rechtsbasis“, sagte Jühe im Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten und meinte damit eine Verpflichtung für aktiven Schallschutz. Die Flugzeuge müssten verbindlich lärmarme Routen fliegen und lärmarme Start- und Landeverfahren anwenden.Besonders in der Kritik ist das von der Lufthansa in Frankfurt praktizierte Flachstartverfahren, das materialschonender als das Steilstartverfahren ist und deshalb seit einigen Jahren angewandt wird. Während die Lufthansa nach wie vor behauptet, beim Lärm gebe es keinen Unterschied zum Steilstartverfahren, wusste Büttelborns Bürgermeister Andreas Rotzinger das Gegenteil zu berichten. Die Gemeinde hat eine eigene Messstation installiert. Dort sei es bei Flachstarts bis zu sechs Dezibel lauter als bei Steilstarts. Rotzinger sagte, in anderen europäischen Ländern seien Steilstarts verbindlich vorgeschrieben. Das müsse auch in Deutschland der Fall sein, denn das sei die einfachste Möglichkeit, Fluglärm schnell und wirksam zu reduzieren.Verbindliche Lärmobergrenzen gefordertEin Lärmminderungsgebot und verbindliche Lärmobergrenzen sind weitere Forderungen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen.
Mehrere Kommunalpolitiker forderten zudem eine Verbesserung des passiven Schallschutzes. Unter anderem müssten Flughafenanwohnern Klimaanlagen bezahlt werden, forderte Flörsheims Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) vor dem Hintergrund des heißen Sommers.Tabea Rößner zeigte sich nach dem Dialog mit den Kommunalpolitikern zuversichtlich, dass deren Forderungen in die Neufassung des Fluglärmschutzgesetzes einfließen.
Flughafengesellschaft muss nach OVG-Urteil jetzt schnell handeln – im Sinne aller Betroffenen
Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele, Wintergarten und angeblich zu niedrige Räume
Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) vom 04.07.2018
Erneut ist die Flughafengesellschaft FBB vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dazu verurteilt wurden, legitime Schallschutzansprüche der BER-Anwohner endlich anzuerkennen. Konkret ging es bei der mündlichen Verhandlung am 3. Juli 2018 um drei musterhafte Klagen von Bürgern, die von vielen Betroffenen solidarisch finanziert und vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und dem Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) unterstützt wurden. Kompetent und engagiert vertreten wurden die Kläger von Frau Rechtsanwältin Franziska Heß (BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Würzburg/Leipzig) , die schon 2013 den von der FBB praktizierten Billigschallschutz gekippt hatte.
Der 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg verpflichtete die FBB, in den Wohngebäuden der Kläger die angeblich zu kleine Wohnküche, eine Wohndiele und einen Wohn-Wintergarten  in das Schallschutzprogramm einzubeziehen. Zudem hat der Senat einem laut FBB angeblich zu niedrigen Kinderzimmer im Spitzdach eines Einfamilienhauses Schallschutz zugesprochen, weil es die Vorgaben der aktuellen Bauordnung des Landes Brandenburg erfüllt. Hinsichtlich niedriger Räume stellte das Gericht zudem klar, dass geringfügige Unterschreitungen der zulässigen Raumhöhe durch nachträgliche Einbauten, um Beispiel einen Fußbodenaufbau, die Schutzwürdigkeit des Raumes und damit den Anspruch auf Schallschutz nicht beeinträchtigen.
Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Es ist bezeichnend, dass wieder einmal ein Gerichtsurteil notwendig war, um die FBB zur Anerkennung der im Planfeststellungsbeschluss verbrieften Schallschutzansprüche der betroffenen BER-Anlieger zu zwingen. Erneut wurde von der FBB Steuergeld für kostspielige Gerichtsverfahren aus dem Fenster geworfen. Das ergangene Urteil hat große Bedeutung für Tausende von gleichgelagerten Fällen, bei denen die Betroffenen bisher bei der FBB auf eine Mauer des Widerstands und der Arroganz getroffen sind.  Wir fordern von der FBB deshalb, dass sie auch in diesen Fällen jetzt schnell und ohne juristische Winkelzüge im Sinne der OVG-Urteile entscheidet. Für die Betroffenen ist das Urteil ein deutliches Signal, die sogenannten Anspruchsermittlungen der FBB kritisch zu hinterfragen und die Beratungsangebote von VDGN und BVBB zu nutzen.“
Christine Dorn, Vorsitzende des BVBB sagt zum Urteil: „Die Richter des Oberverwaltungsgerichtes bestätigten unsere Rechtsauffassung, dass die Flughafengesellschaft die Anträge der Anwohner auf baulichen Schallschutz für niedrige Wohnräume, kleine Wohnküchen sowie Wohnwintergärten bisher rechtswidrig abgelehnt hat. Sie stellten damit unter anderem klar, dass die FBB nicht als das bessere Bauamt auftreten darf, sondern die aktuelle Brandenburger Bauordnung bei der Schallschutzgewährung anwenden muss und auch bei sogenannten nachträglichen Einbauten, wie zum Beispiel Parkettfußböden die Räume schützen muss. Das ist ein schöner Erfolg für die Bürger, der zeigt, dass die Anwohner, die sich einzeln nicht gegenüber der FBB durchsetzen konnten, in der Sache obsiegen können, wenn sie sich zur Durchsetzung ihrer Rechte solidarisch zusammenschließen. Es ist allerdings ein Armutszeugnis für die Politik und die Behörden, dass wiederum erst ein Gericht helfen musste, weil alle Anhörungen, Sonderausschuss-Sitzungen, Dialogforen, und Vollzugshinweise nicht zu rechtskonformem Handeln der FBB geführt haben."
Rechtsanwältin Franziska Heß ist mit den Entscheidungen sehr zufrieden:„Das OVG Berlin Brandenburg hat sich in höchst intensiver Weise mit den gestellten rechtlichen und fachlichen Fragen auseinandergesetzt und ist im Ergebnis unseren Argumenten weitgehend gefolgt. Für viele Anwohner ist nun endlich Klarheit geschaffen, für welche Räume sie passive Schallschutzmaßnahmen von der Flughafengesellschaft fordern können. Denn die Urteile haben Vorbildwirkung für das gesamte Schallschutzprogramm. Nun kommt endlich wieder Bewegung in das teils festgefahrene Schallschutzprogramm!“
Aus dem Brandenburger Landtag:
Bündnis90/Die Grünen


landtagAKTUELL, 07.03.2018
Rede vom 07.03.18
Axel Vogel spricht zum Antrag von Péter Vida (fraktionslos) „Brandenburg braucht Tegel: Herausforderungen des Luftverkehrsstandortes Berlin Brandenburg auf TXL und BER verteilen“

- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Feuer und Wasser haben sich verbündet und gemeinsam viel Dampf erzeugt, so könnte man die von Herrn Vida jetzt auch in den Landtag getragene Diskussion um die Offenhaltung des Flughafens Tegel bezeichnen.
Herr Vida tritt als verlängerter Arm der Berliner FDP auf. Seinem Bündnispartner Herrn Czaja geht es erklärtermaßen nicht darum Passagierzahlen und Fluglärm am BER zu begrenzen. Während die Bürgerinitiativen vor Ort davon träumen mit ihrer Volksinitiative den Betrieb am BER auf unter 20 Millionen PAXE zu drücken, träumt Czaja von 60 Millionen Passagieren am BER bereits 2030 und will Tegel für den Premiumverkehr mit 15 Millionen Passagieren offenhalten. Nähme man diese Zuwachsraten (Verdoppelung alle 12 Jahre) ernst, dann müssten die FBB 2042 bereits 150 Millionen Passagiere abfertigen und wir durchbrächen vor dem Ende des Jahrhunderts die Milliardenschwelle.
Es geht der FDP auch nicht wie manche naiv glauben um einen Flughafen mit vollständigem Flugangebot für Berlin und Nordbrandenburg in Tegel, und einen weiteren Flughafen für den Berliner und Brandenburger Süden in Schönefeld sondern um zwei Flughäfen mit Aufgabenteilung: Premium in Tegel, Billigflieger und Lufttransport in Schönefeld.
Dieses FDP-Konzept ist schon aus rechtlichen Gründen schwer vorstellbar. Offenhalten von Tegel bedeutet, dass alle Airlines dort bleiben wollen und können. Easy Jet nistet sich in Nachfolge der Air Berlin gerade in Tegel ein und wird seinen Platz nicht freiwillig räumen. Aber auch wenn es wie von der FDP gewollt klappen sollte: also: Premium in Tegel, Billigflieger in Schönefeld so wäre dies für die FBB finanziell ein Wahnsinn. Zu den höheren Betriebskosten für 2 Flughäfen träten dann Einnahmeausfälle am BER, da alle Konzepte auf erhöhten Gebühren für die Nutzung des Hauptterminals durch die Premium-Airlines am BER beruhen. Mit Billigfliegern sind die geplanten Einnahmen auf keinen Fall zu erreichen.
Anrede!
Rein rechtlich ist der Flughafen Tegel qua Schließungsbescheid aus dem Jahr 2004 bereits seit 13 Jahren geschlossen. Dass Tegel aktuell weiter betrieben wird, ist nur möglich, weil die aufschiebende Bedingung für das Inkrafttreten des Beschlusses, nämlich die Inbetriebnahme des BER, noch nicht erfüllt ist. Ein Widerruf dieses Beschlusses ginge mit der Notwendigkeit einer neuen Planfeststellung einher. Da das Terminal nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, müsste es weitestgehend neu errichtet werden. In der weiteren Umgebung müssten Lärmschutzmaßnahmen mindestens nach Fluglärmschutzgesetz durchgeführt werden. Die aufgeschobene Anbindung an das U-Bahn-Netz müsste nachgeholt werden, der Straßenanschluss ausgeweitet und, und, und. Die Kosten in Tegel entsprächen vermutlich einem Neubau.
Aber auch wenn man bereit ist die Kosten für einen zweiten Flughafen aufzubringen und statt einem Verlustbringer zwei zu betreiben. Falls ein zusätzlicher Flughafen in der Region benötigt wird, Tegel wird es nicht sein.
Falls man wie von Herrn Vida gefordert sich im Landesentwicklungsplan vom Single-Airport-Konzept verabschieden würde, müsste man alle infrage kommenden Standorte (also z. B. Tegel, Eberswalde, Neuhardenberg, Jüterbog etc.) einander gegenüberstellen und die Vor- und Nachteile abwägen. Für den Innenstadtflughafen Tegel bedeutet das aufgrund Sicherheitsbedenken und vor allem der Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner im dicht besiedelten innerstädtischen Raum zwangsläufig das Ende.
Lasst uns aus einem Milliardengrab zwei Milliardengräber machen wäre dann die Devise von Herrn Vida und der FDP. Wer wie die FBB schon so erfolglos den Flughafen BER in den märkischen Sand gesetzt hat, ist bestimmt geeignet noch einen zweiten Flughafen zu errichten. Vielleicht könnte man aber ja mal auch aus Erfahrung klug werden.
Kurzfristig muss es jetzt darum gehen, am Standort Schönefeld die Kapazitäten zu schaffen, um Tegel zu schließen. Es geht nicht darum durch übertriebene Zuwachserwartungen die Offenhaltung von Tegel als alternativlos zu darzustellen.
Ziel muss es doch sein, den Flugverkehr am Standort Schönefeld auf das ursprüngliche geplante Maß zu beschränken, statt kritiklos einer Wachstumsideologie an zu hängen. Bei einer Kapazitätsbeschränkung ist davon auszugehen, dass der Flugverkehr sich nach marktwirtschaftlichen Prinzipien innerdeutsch auf andere Verkehrsträger bzw. nach anderen Flughafenstandorten in Deutschland und Polen verlagern wird.
Anrede!
Mehr Lärm am BER, höhere Kosten durch den Betrieb von 2 Flughäfen und zugleich niedrigere Einnahmen, das wären die Konsequenzen der Politik von Herrn Vida und seiner neuen Freunde. Die Volksinitiative ist ein Projekt zur Wiederbelebung der FDP und bringt den AnwohnerInnen am BER überhaupt nichts.
Not tut stattdessen ein konsequentes Nachtflugverbot, effektiver baulicher Lärmschutz statt minimaler Entschädigungszahlungen, ein Härtefallfonds für all diejenigen, die durch das bisherige Lärmschutzraster fallen, der rechtsverbindliche Ausschluss einer 3. Startbahn am Standort Schönefeld. Das wären effektive Maßnahmen zum Schutz Brandenburger Interessen und der BER-Anrainer.
So aber sammelt die Volksinitiative Unterschriften sowohl gegen ihre eigenen Interessen wie auch gegen die Interessen aller Brandenburger Steuerzahlenden.
Pressemitteilung vom 2. März 2018
Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt – Veranstaltung findet auf jeden Fall statt
Erinnerung fürs Parlament: Nachtflugverbot am BER in Schönefeld ist überfällig!
Am Mittwoch, dem 7. März 2018, ab 18:30 Uhr vor dem Stadtschloss in Potsdam, werden die Fluglärmgegner aus dem Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB), dem Bündnis Südost gegen Fluglärm (BüSo) und aus dem Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags Bandenburg in Potsdam daran erinnern, dass sie vor fünf Jahren, am 27. Februar 2013, das Volksbegehren der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger für ein landesplanerisches Nachtflugverbot am BER angenommen haben (vgl. Landtags-Drucksache 5/6894-B i.V.m. 5/6916-B).
Die Bürgerinitiativen wollen mit einer Video-Illumination auf der Fassade des Landtags der Forderung der Umsetzung des Volksbegehrens für das BER Nachtflugverbot in künstlerischer Weise Ausdruck verleihen.
Die Präsidentin das Brandenburger Landtags, Frau Stark, hat dies mit dem Verweis auf die Hausordnung des Landtages und dem darin enthaltenen Verbot von Politischer Werbung im und am Landtag abgelehnt. Da der Landtag selbst das Volksbegehren für das BER Nachtflugverbot angenommen hat, ist diese Entscheidung der Landtagpräsidentin für die Veranstalter nicht nachvollziehbar. Die Veranstalter der Aktion haben daher am 28.2.2018 einen Eiltantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, um die Fassade des Landtags für die Aktion nutzen zu können.
Anders als Landtagspräsidentin Stark sehen die Bürgerinitiativen ihre Video-Illumination für die Umsetzung des BER Nachtflugverbots als auf Grundrechten basierende Kunstaktion im Rahmen einer Demonstration und nicht als politische Werbung. Die Aktion der Bürgerinitiativen steht für 106.391 Brandenburgerinnen und Brandenburger über alle Parteigrenzen hinweg, die das Volksbegehren für das BER Nachtflugverbot fordern. Die Video-Illumination ist keine politische Werbung, sondern Erinnerung und Mahnung in künstlerischer Form, Fakten basiert, gerichtet an die Landesregierung, den Willen der Bevölkerung umzusetzen und damit ihrer Pflicht nachzukommen. Die Willensbildung zum BER Nachtflugverbot kann - anders als von der Landtagspräsidentin gemeint - nicht mehr beeinflusst werden. Die Willensbildung zum BER Nachtflugverbot ist mit der Annahme des Volksbegehrens durch den Landtag abgeschlossen.
Das Volk kann nicht abgewählt werden. Die Annahme eines Volksbegehrens gilt über alle Wahlperioden hinweg.
Die Demonstration Erinnerung und Mahnung fürs Parlament: Nachtflugverbot am BER in Schönefeld ist überfällig!   ist angemeldet und wird stattfinden. Falls die Illumination der Fassade untersagt bleibt, ist ein Ersatzszenario in Vorbereitung. Wir werden kurzfristig darüber informieren.
Alle Medienvertreter, Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder sind eingeladen, der Aktion am 7. März 2018 vor dem Stadtschloss in Potsdam beizuwohnen. Die Video-Illumination ist reich an visuellen Effekten, mit Zitaten und Aussagen von Politikern wird sie dann daran erinnern, was sie dem Volk am 27. Februar 2013 versprochen haben: Keine Nachtflüge am BER in Schönefeld.
Versammlungsleiter: Herr Roland Skalla, i. A. der 3 genannten Bündniss


Presseeinladung vom 28. Februar 2018
Heimleuchtung fürs Parlament: Nachtflugverbot am BER in Schönefeld ist überfällig!
Gemeinsame Presseeinladung der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion (mit der Bitte um Teilnahme)

Am Mittwoch, dem 7. März 2018, ab 18:30 Uhr vor dem Stadtschloss in Potsdam, werden die Fluglärmgegner aus dem Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB), dem Bündnis Südost gegen Fluglärm (BüSo) und aus dem Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags Bandenburg in Potsdam daran erinnern, dass sie vor fünf Jahren, am 27. Februar 2013, das Volksbegehren der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger für ein landesplanerisches Nachtflugverbot am BER angenommen haben (vgl. Landtags-Drucksache 5/6894-B i.V.m. 5/6916-B).
Seitdem hat die Landesregierung keine wirksamen Maßnahmen für das Nachtflugverbot ergriffen und deshalb auch nichts zu dessen Realisierung erreicht. Die Aktion der Fluglärmbetroffenen ist daher eine Mahnung an Parlament und Regierung, sich nach der von der Politik wider besseres Wissen getroffenen falschen Standortentscheidung für den Hauptstadtflughafen, nach der beispiellosen Täuschung im Planfeststellungsverfahren sowie dem Flugrouten- und Schallschutzbetrug nicht ein weiteres Mal an den Lärmopfern zu versündigen.
Die Fluglärmbetroffenen fordern, das Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für den BER nunmehr sehr schnell im Landesentwicklungsprogramm zu verankern. Der Zeitpunkt ist günstig, da sich die Landesplanung derzeit gerade in der Novellierung befindet. Für die Gesamtentwicklung der Räume Berlin und Brandenburg ist der Schutz der Bevölkerung vor übermäßigem Fluglärm zwingend. Wer dies unterlässt, verstößt gegen das Grundgesetz!
Alle Medienvertreter, Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder sind eingeladen, der Aktion am 7. März 2018 vor dem Stadtschloss in Potsdam beizuwohnen. Die VideoIllumination der Landtagsfassade, reich an visuellen Effekten, mit Zitaten und Aussagen von Politikern wird sie dann daran erinnern, was sie dem Volk am 27. Februar 2013 versprochen haben:
Keine Nachtflüge am BER in Schönefeld.
Bedauerlicherweise gehört zu dieser Einladung an Sie auch die Information, dass man in Potsdam sich noch immer in einem Abstimmungsmarathon befindet.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung der Aktion vor mehreren Wochen wurde zusätzlich auch die Landtagspräsidentin und die Verwaltung des Hohen Hauses eingebunden. Wir haben zunächst direkt von der Verwaltung und dann über den Pressesprecher des Präsidialbüros ablehnende Stellungnahmen bekommen, die eine politisch motivierte Haltung als Grundlage haben bzw. zur Argumentation verwenden. In den Antworten ist die Rede vom Neutralitätsgebot des Landtages und von der Sichtweise, dass Aussagen in der Illumination fälschlich als Meinung des Landtags aufgefasst werden könnten.
Das wirkt besonders befremdlich, da der Landtag die Annahme des Volksbegehrens ja selbst beschlossen und sich zu Eigen gemacht hat!
Auch sieht die Landtagspräsidentin die Aktion als politische Werbung, vergleichbar der von Parteien oder politischen Organisationen.
Trotz eines unterstützenden Briefes an die Frau Präsidentin Stark durch den Abgeordneten Christoph Schulze, zeigt die Landtagsverwaltung bisher, dass sie sich unserer Rechtsauffassung nicht anschließen mag. Dabei sehen wir uns unter anderem durch Präzedenzfälle (am Landtag!, und sogar am Bundestag) bestätigt.
Die Aktion wird stattfinden, in welcher Form auch immer. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Ergänzender Hinweis zum Ablauf:
Wiederholungen der Aussagen und Effekte bis max. 22:00 Uhr!
Versammlungsleiter: Herr Roland Skalla, i. A. der 3 genannten Bündnisse
www.abb-ber.de     www.bvbb-ev.de      www.buendnissuedost.de